Wann darf sich der Beitrag der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse ändern? Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres kann der Beitrag steigen oder sinken – abhängig von Schadenaufwendungen, Kosten und Gewinnansatz. Senkungen gelten automatisch, Erhöhungen werden mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt und eröffnen ein Kündigungsrecht. Zusätzlich sichern eine Innovationsgarantie und die Zusage, nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Musterbedingungen abzuweichen.
Anpassung des Beitrages
Der Beitrag kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der folgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Der Beitragssatz wird kalkuliert unter Berücksichtigung von:
- den Schadenaufwendungen
- den Kosten (Provisionen, Sach- und Personalkosten sowie Aufwand für Rückversicherung)
- dem Gewinnansatz
Der Versicherer ist berechtigt, den Beitragssatz für bestehende Versicherungsverträge jährlich zu überprüfen. Dabei ist zusätzlich auf Basis der bisherigen Schadenentwicklung auch die voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindividuellen Schadenbedarfs zu berücksichtigen.
Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen kann der Versicherer zur Hauptfälligkeit des Vertrages mit Wirkung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres vornehmen.
Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, getrennt ermittelt. Dazu werden anerkannte mathematische, statistische oder geographische Verfahren genutzt.
Der Versicherer ist berechtigt, einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versicherungsverträge weiterzugeben:
- Beitragssenkungen gelten automatisch als vereinbart – auch ohne Information des Versicherungsnehmers.
- Beitragserhöhungen werden dem Versicherungsnehmer unter Gegenüberstellung der alten und neuen Beitragshöhe mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der Anpassung unberührt.
Innovationsgarantie
Werden die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen
Die Haftpflichtkasse garantiert, dass die dieser Unfallversicherung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen und der Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen – jeweils aktueller Stand – abweichen.
Der Versicherer garantiert ferner, dass seine Bedingungen die Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse vom Februar 2011 erfüllen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann sich jedes Jahr zu Beginn eines Versicherungsjahres ändern – er kann steigen oder sinken. Grundlage sind Schadenaufwendungen, Kosten und Gewinnansatz. Wird der Beitrag gesenkt, gilt das automatisch; bei einer Erhöhung wird der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit informiert und darf kündigen. Zusätzlich gelten spätere reine Vorteilsverbesserungen ohne Mehrbeitrag sofort auch für den bestehenden Vertrag, und die Bedingungen weichen nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Empfehlungen ab.
Häufige Fragen
Kann mein Beitrag jedes Jahr angepasst werden?
Ja. Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres kann der Beitrag nach den festgelegten Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken. Der Versicherer darf den Beitragssatz für bestehende Verträge jährlich überprüfen.
Was passiert bei einer Beitragserhöhung?
Eine Beitragserhöhung wird dem Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit unter Gegenüberstellung von alter und neuer Beitragshöhe mitgeteilt. Er kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Muss ich einer Beitragssenkung zustimmen?
Nein. Beitragssenkungen gelten automatisch als vereinbart – auch ohne Information des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet die Innovationsgarantie?
Werden die zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für den bestehenden Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026