Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gelten für Versicherte ab Vollendung des 65. Lebensjahres besondere Regeln: Nach dem Versicherungsjahr, in dem dieses Alter erreicht wird, greift der Seniorentarif. Versicherte können wählen, ob sie den bisherigen Beitrag mit reduzierten Versicherungssummen zahlen oder die bisherigen Summen mit höherem Beitrag behalten. Zusätzlich zählt auch eine Oberschenkelhalsfraktur als Unfall.
Anpassung auf Seniorentarif
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und zum vereinbarten Beitrag.
Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
- Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % zugrunde gelegt.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Zusätzlich versichert ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Als Unfall gilt auch, wenn die versicherte Person – unabhängig von einem Unfallereignis und von der Ursache – eine Oberschenkelhalsfraktur erleidet.
Was bedeutet das konkret?
Solange das Versicherungsjahr läuft, in dem die versicherte Person 65 wird, bleiben Versicherungssummen und Beitrag unverändert. Danach greift der Seniorentarif, bei dem man wählen kann: entweder den bisherigen Beitrag behalten und niedrigere Summen akzeptieren, oder die bisherigen Summen behalten und mehr zahlen; dabei gilt eine Integralfranchise von 25 % auf die Invaliditätsleistung. Meldet man seine Wahl nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres, gilt automatisch die erste Variante. Zusätzlich zählt ab 65 auch eine Oberschenkelhalsfraktur als Unfall.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Seniorentarif in der Unfallversicherung?
Der Seniorentarif gilt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die vereinbarten Versicherungssummen und der Beitrag unverändert.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich ab 65?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag zahlen, wobei die Versicherungssummen entsprechend reduziert werden, oder die bisherigen Versicherungssummen behalten und dafür einen höheren Beitrag zahlen. In beiden Fällen wird der Invaliditätsleistung eine Integralfranchise von 25 % zugrunde gelegt.
Was passiert, wenn ich meine Wahl nicht rechtzeitig mitteile?
Teilen Sie das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort, also mit bisherigem Beitrag und entsprechend reduzierten Versicherungssummen.
Ist eine Oberschenkelhalsfraktur ab 65 mitversichert?
Ja. Ab Vollendung des 65. Lebensjahres gilt es auch als Unfall, wenn die versicherte Person eine Oberschenkelhalsfraktur erleidet – unabhängig von einem Unfallereignis und von der Ursache.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026