Wenn Versicherte bei der Haftpflichtkasse VVaG in der Die Haftpflichtkasse VVaG Unfallversicherung versehentlich vergessen, einen Berufswechsel zu melden, bleibt der Versicherungsschutz erhalten – vorausgesetzt, das Versäumnis war nur ein Versehen und die Anzeige wird nach dem Erkennen sofort nachgeholt. Die Prämie wird dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Änderung berechnet.
Versehensklausel bei Berufswechsel
Wird die Anzeige einer Änderung der Berufstätigkeit versehentlich unterlassen, beeinträchtigt das die Leistungspflicht des Versicherers nicht. Voraussetzung ist:
- Der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte weist nach, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelte.
- Nach dem Erkennen wird die Anzeige unverzüglich nachgeholt.
Die Prämienberechnung bzw. -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
Was bedeutet das konkret?
Wer aus Versehen vergisst, einen Wechsel der Berufstätigkeit zu melden, verliert seinen Versicherungsschutz nicht automatisch. Man muss aber nachweisen, dass es sich nur um ein Versehen handelte, und die Meldung sofort nachholen, sobald man das Versäumnis bemerkt. Die Prämie wird anschließend rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Änderung angepasst.
Häufige Fragen
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich einen Berufswechsel vergessen habe zu melden?
Nein. Wenn das Versäumnis nur ein Versehen war und Sie die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachholen, bleibt die Leistungspflicht des Versicherers bestehen.
Was muss ich nachweisen, damit die Versehensklausel greift?
Sie müssen nachweisen, dass die unterbliebene Anzeige der geänderten Berufstätigkeit nur ein Versehen war, und die Anzeige nach dem Erkennen unverzüglich nachholen.
Wie wird die Prämie nach einem nachträglich gemeldeten Berufswechsel berechnet?
Die Prämienberechnung beziehungsweise -berichtigung erfolgt nachträglich, und zwar vom Zeitpunkt der Veränderung an.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026