Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse ändern sich die Bedingungen, sobald eine versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet: Es greift der Seniorentarif mit einem Wahlrecht zwischen gleichem Beitrag und reduzierten Versicherungssummen oder gleichen Summen und höherem Beitrag. Zudem entfallen bestimmte Klauseln, die Mitwirkungsregelung ändert sich und eine Kapitalleistung bei Blindheit von 2.000 EUR kommt hinzu.
Anpassung auf Seniorentarif
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen und zum vereinbarten Beitrag. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend.
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
- Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise in Höhe von 25 % zugrunde gelegt.
Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.
Mitwirkungsklausel ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Der Verzicht der Leistungskürzung bei Mitwirkung von unabhängigen Krankheiten oder Gebrechen wird gestrichen. Die Leistungen werden ab diesem Zeitpunkt gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 70 % beträgt.
Wegfall vereinbarte Klauseln ab Vollendung des 65. Lebensjahres
- Die vereinbarte Klausel „Krebsgeld“ wird gestrichen.
- Die vereinbarte Klausel „Schmerzensgeld“ wird gestrichen.
Zusätzlich versichert ab Vollendung des 65. Lebensjahres
Zusätzlich vereinbart gilt eine Kapitalleistung bei Blindheit. Wir leisten bei der augenärztlichen Diagnose von Blindheit der versicherten Person eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 2.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Sobald eine versicherte Person 65 Jahre alt wird, wechselt der Vertrag am Ende des laufenden Versicherungsjahres in den Seniorentarif. Sie können dann wählen, ob der Beitrag gleich bleibt und die Summen sinken oder ob die Summen bleiben und der Beitrag steigt; melden Sie sich nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt automatisch die erste Variante. Ab diesem Alter ändern sich außerdem die Mitwirkungsregelung, es entfallen die Klauseln Krebsgeld und Schmerzensgeld, und es kommt eine einmalige Kapitalleistung von 2.000 EUR bei Blindheit hinzu.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich 65 werde?
Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden, gelten die vereinbarten Versicherungssummen und der vereinbarte Beitrag. Danach greift der Tarif für Personen ab Vollendung des 65. Lebensjahres.
Welche Wahlmöglichkeiten habe ich im Seniorentarif?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag zahlen und dafür reduzierte Versicherungssummen erhalten oder die bisherigen Summen behalten und einen höheren Beitrag zahlen. Der Invaliditätsleistung wird eine Integralfranchise von 25 % zugrunde gelegt.
Was gilt, wenn ich mich nicht rechtzeitig für eine Variante entscheide?
Teilen Sie Ihre Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres mit, wird der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fortgesetzt: bisheriger Beitrag bei entsprechend reduzierten Versicherungssummen.
Gibt es ab 65 zusätzliche Leistungen?
Ja, zusätzlich vereinbart gilt eine Kapitalleistung bei Blindheit. Bei augenärztlicher Diagnose von Blindheit wird eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 2.000 EUR gezahlt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026