Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse greifen zahlreiche Zusatzleistungen: eine Sofortleistung von 5 % der Invaliditätsgrundsumme (maximal 10.000 EUR) bei schweren Verletzungen wie Querschnittslähmung oder Amputation, eine Unfall-Rente mit anschließender Partner- und Vollwaisen-Rente, eine Übergangsleistung bei dreimonatiger vollständiger Beeinträchtigung, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Komageld sowie erweiterte Todesfallleistungen und die Übernahme von Kosten für Zahnersatz und kosmetische Operationen.
Gliedertaxe
Soweit im Versicherungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt die Gliedertaxe Komfort.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Die Sofortleistung beträgt 5 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchstens jedoch 10.000 EUR. Sie wird bei den folgenden schweren Verletzungen fällig, sofern der Tod nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt:
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
- Amputation einer Hand oder eines Fußes
- Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche
- Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades
- dauerhafte Sehkraftminderung auf beiden Augen um jeweils mindestens 60 %
- Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder zwei Knochen):
- gewebezerstörende Schäden an Herz, Lungen, Leber, Milz oder Nieren
- Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens
- Wirbelkörperbruch
- Beckenringbruch
Die Sofortleistung ist spätestens 7 Monate nach Eintritt des Unfalls geltend zu machen. Dabei ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Unfall-Rente
Die vereinbarte Gliedertaxe wird bei der Feststellung des Invaliditätsgrades berücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden dagegen bei der Feststellung des Invaliditätsgrades und bei der Höhe der Leistung:
- vereinbarte, in Sonderbedingungen geregelte Abweichungen zur Regelung über die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall
Verstirbt der Unfall-Rentenbezieher, so wird im Anschluss eine Partner- oder Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der Unfall-Rente geleistet. Als Partner gelten Personen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder Eheleute. Adoptivkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
- Die Partner-Rente wird für 36 Monate geleistet.
- Die Vollwaisen-Rente wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Übergangsleistung
Die vereinbarte Übergangsleistung wird bereits zu 50 % geleistet, wenn die versicherte Person unfallbedingt
- im beruflichen oder außerberuflichen Bereich
- ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
- um 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und
- die Beeinträchtigung, vom Unfalltag an gerechnet, ununterbrochen 3 Monate bestanden hat.
Dieser bereits geleistete Betrag wird auf einen späteren Anspruch angerechnet.
Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Krankenhaustagegeld
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt, längstens jedoch für insgesamt 1.000 Tage.
Genesungsgeld
Das vereinbarte Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens für 500 Tage.
Voraussetzungen für die Genesungsgeldleistung: Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
Das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld wird auch geleistet bei:
- einer unfallbedingten vollstationären Heilbehandlung in einem Sanatorium, in einer Rehabilitationseinrichtung, in einer Kuranstalt oder im Erholungsheim
- einer unfallbedingten ambulanten chirurgischen Operation, für insgesamt 3 Tage. Auf eine Prüfung bezüglich einer Beeinträchtigung in der Ausübung des Berufs oder der allgemeinen Fähigkeit, Arbeit zu leisten, wird verzichtet.
- einem Krankenhausaufenthalt im Ausland, in doppelter Höhe
Komageld
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch ein künstliches), so wird für die Zeit dieses Zustandes ein Komageld geleistet:
- ab dem 8. Tag nach dem Unfall
- maximal für 12 Wochen
- in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes
Todesfallleistung
Die vereinbarte Todesfallsumme wird auch geleistet, wenn:
- ein Unfall aufgrund Bewusstseinsstörungen vorliegt, bis zu einem Betrag von 6.000 EUR. Die entsprechenden Ausschlussbestimmungen werden nicht angewandt.
- der Versicherte innerhalb der ersten 2 Jahre, vom Unfalltag an gerechnet, unfallbedingt verstirbt. Im zweiten Jahr jedoch nur, wenn keine Invalidität eingetreten ist.
- die versicherte Person nach § 5 (Schiffsunglück), § 6 (Luftfahrzeugunfall) oder § 7 (sonstige Lebensgefahr) des Verschollenheitsgesetzes rechtswirksam für tot erklärt wurde.
Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuzahlen.
Die doppelte vereinbarte Todesfallsumme wird geleistet, wenn:
- beide versicherte Eltern infolge desselben Unfalls versterben und leibliche Kinder oder Adoptivkinder unter 18 Jahren zurückbleiben, denen durch ausdrückliche Bezugsberechtigung oder als gesetzliche oder testamentarische Erben die versicherte Todesfallleistung zusteht. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
- die versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt wird. Die Gesamtleistung ist auf 50.000 EUR begrenzt.
Kosmetische Operationen und Zahnersatz
Ergänzend wird für nachgewiesene Kosten geleistet, soweit natürliche Zähne beschädigt wurden:
- Zahnarztkosten
- Zahnbehandlungskosten
- Zahnersatzkosten
- Zahnlaborkosten
Die Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz werden für jeden Unfall nur einmal gezahlt. Die Gesamtleistung ist auf 500.000 EUR begrenzt.
Bestehen bei unserer Gesellschaft noch weitere Verträge für die versicherte Person, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Teil beschreibt zusätzliche Leistungen der Unfallversicherung, die über die Grundabsicherung hinausgehen. Dazu gehören eine schnelle Sofortleistung bei besonders schweren Verletzungen, eine Unfall-Rente mit anschließender Absicherung von Partnern und Waisen sowie eine vorgezogene Übergangsleistung bei anhaltender vollständiger Beeinträchtigung. Ergänzend gibt es Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Komageld, erweiterte Zahlungen im Todesfall und die Übernahme von Kosten für Zahnersatz und kosmetische Operationen. Für viele dieser Leistungen gelten feste Höchstbeträge, Fristen und Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Sofortleistung bei einer schweren Verletzung und bis wann muss ich sie beantragen?
Die Sofortleistung beträgt 5 % der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, höchstens 10.000 EUR. Sie wird bei bestimmten schweren Verletzungen fällig, sofern der Tod nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall eintritt. Sie ist spätestens 7 Monate nach dem Unfall unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen.
Was passiert mit der Unfall-Rente, wenn der Bezieher stirbt?
Nach dem Tod des Unfall-Rentenbeziehers wird eine Partner- oder Vollwaisen-Rente in Höhe von 70 % der Unfall-Rente geleistet. Die Partner-Rente wird für 36 Monate gezahlt, die Vollwaisen-Rente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei mehreren erbberechtigten Kindern wird die Rente anteilsmäßig aufgeteilt.
Wann wird das Komageld gezahlt?
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma (auch ein künstliches), wird Komageld ab dem 8. Tag nach dem Unfall geleistet, maximal für 12 Wochen und in Höhe des vereinbarten Krankenhaustagegeldes.
In welchen Fällen wird die doppelte Todesfallsumme gezahlt?
Die doppelte Todesfallsumme wird geleistet, wenn beide versicherte Eltern infolge desselben Unfalls versterben und leibliche oder adoptierte Kinder unter 18 Jahren zurückbleiben (Gesamtleistung begrenzt auf 500.000 EUR), oder wenn die versicherte Person während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel tödlich verletzt wird (Gesamtleistung begrenzt auf 50.000 EUR).
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2026