Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse erweitert den Schutz bei Bewusstseinsstörungen, etwa bei Herzinfarkt, Schlaganfall, K.-o.-Tropfen oder Alkoholkonsum am Steuer. Die Promillegrenzen und der Umfang unterscheiden sich je nach Tarif.
- Herz- und/oder Kreislaufstörungen: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Herzinfarkt oder Schlaganfall: in allen Tarifen enthalten.
- Herzinfarkt oder Schlaganfall innerhalb einer Stunde nach dem Unfall gelten als Unfallfolge: in Einfach Gut nicht enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett enthalten.
- Zuckerschock: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Epileptische Anfälle oder Krampfanfälle: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-Tropfen: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Einwirkung von Witterungsbedingungen (z. B. hitzebedingte Kreislaufreaktion): in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Medikamenteneinnahme: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Alkoholkonsum: in allen Tarifen enthalten.
- Alkoholkonsum beim Führen von Kfz bis: Einfach Gut 1,1 ‰, Einfach Besser 1,5 ‰, Einfach Komplett 1,6 ‰.
- Einschlafens beim Lenken von Fahrzeugen: in allen Tarifen enthalten.
- Übermüdung (Schlaftrunkenheit): in allen Tarifen enthalten.
- Unfälle Schlafwandeln: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Ohnmachtsanfälle: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Erschrecken: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
- Sonstige Bewusstseinsstörungen, außer durch Drogeneinfluss: in Einfach Gut enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett nicht enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen entstehen, sind in vielen Fällen mitversichert, etwa durch Herz-Kreislauf-Probleme, Schlaganfall oder K.-o.-Tropfen. Beim Führen von Kraftfahrzeugen gelten je nach Tarif unterschiedliche Promillegrenzen. Auch Erschrecken, Übermüdung oder Schlafwandeln können abgedeckt sein.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Promillewert ist ein Unfall am Steuer versichert?
Alkoholkonsum beim Führen von Kfz ist bei Einfach Gut bis 1,1 ‰, bei Einfach Besser bis 1,5 ‰ und bei Einfach Komplett bis 1,6 ‰ versichert.
Sind Herzinfarkt und Schlaganfall abgedeckt?
Herzinfarkt oder Schlaganfall sind in allen Tarifen enthalten; dass ein Herzinfarkt oder Schlaganfall innerhalb einer Stunde nach dem Unfall als Unfallfolge gilt, ist nur in Einfach Komplett enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2019