Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bietet in der Kinderunfallversicherung eine Beitragsfreistellung bei Tod oder Invalidität des Versicherungsnehmers. Der Umfang unterscheidet sich je nach Tarif Einfach Gut, Einfach Besser und Einfach Komplett.
- In der Kinderunfallversicherung bei Tod des VN (bis zum 18. Lebensjahr des Kindes): in allen Tarifen enthalten.
- In der Kinderunfallversicherung bei Unfalltod oder durch Unfall festgestellte Invalidität von mind. 50 % des VN (bis zum 21. Lebensjahr des Kindes): in Einfach Gut nicht enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett enthalten.
Was bedeutet das konkret?
In der Kinderunfallversicherung bleibt der Schutz bestehen, ohne dass weiter Beiträge gezahlt werden müssen, wenn dem Versicherungsnehmer etwas zustößt. Bei Tod gilt dies bis zum 18. Lebensjahr des Kindes; in einem Tarif auch bei Unfalltod oder unfallbedingter Invalidität bis zum 21. Lebensjahr.
Häufige Fragen
Wann werden die Beiträge freigestellt?
In der Kinderunfallversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers bis zum 18. Lebensjahr des Kindes – in allen Tarifen.
Gilt die Freistellung auch bei Invalidität des Versicherungsnehmers?
Bei Unfalltod oder durch Unfall festgestellter Invalidität von mind. 50 % des Versicherungsnehmers bis zum 21. Lebensjahr des Kindes nur in Einfach Komplett; in Einfach Gut und Einfach Besser nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2019