Die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse bietet auf Wunsch eine Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit, teils mit beitragsfreiem Versicherungsschutz. Der Umfang unterscheidet sich je nach Tarif Einfach Gut, Einfach Besser und Einfach Komplett.
- Auf Wunsch Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit: in allen Tarifen enthalten.
- Während Außerkraftsetzung beitragsfreier Versicherungsschutz: in Einfach Gut nicht enthalten, in Einfach Besser nicht enthalten, in Einfach Komplett enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Bei Arbeitslosigkeit kann der Vertrag auf Wunsch vorübergehend ausgesetzt werden. In bestimmten Tarifen bleibt der Versicherungsschutz während dieser Zeit beitragsfrei bestehen. Ob und in welchem Umfang, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Kann der Vertrag bei Arbeitslosigkeit ausgesetzt werden?
Ja, auf Wunsch ist eine Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit in allen Tarifen möglich.
Bleibt der Schutz während der Aussetzung beitragsfrei bestehen?
Ein beitragsfreier Versicherungsschutz während der Außerkraftsetzung ist nur in Einfach Komplett enthalten; in Einfach Gut und Einfach Besser nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2019