Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse besteht der Versicherungsschutz während der gesamten Wirksamkeit des Vertrags weltweit und rund um die Uhr. Damit sind versicherte Personen zeitlich und örtlich uneingeschränkt abgesichert, solange der Vertrag läuft.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags:
- weltweit und
- rund um die Uhr.
Was bedeutet das konkret?
Solange der Vertrag wirksam ist, greift der Versicherungsschutz überall auf der Welt und zu jeder Tages- und Nachtzeit. Es gibt also keine örtliche oder zeitliche Einschränkung, wann und wo der Schutz gilt.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja, der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit.
Bin ich nur zu bestimmten Zeiten abgesichert?
Nein, der Schutz gilt rund um die Uhr, also zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026