Krankenhaustagegeld aus der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse zahlt, wenn die versicherte Person nach einem Unfall vollstationär behandelt wird oder sich einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht und dadurch mindestens drei Tage lang vollständig in der Berufsausübung beeinträchtigt ist – bei vollstationärer Behandlung für jeden Kalendertag, längstens zwei Jahre ab dem Unfalltag.
Die versicherte Person erhält Leistungen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Sie befindet sich unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
- Sie unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs beeinträchtigt.
War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld:
- für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für zwei Jahre ab dem Tag des Unfalls.
- für drei Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Unfall im Krankenhaus vollstationär behandelt wird, bekommt für jeden Kalendertag der Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld, höchstens jedoch für zwei Jahre ab dem Unfalltag. Auch bei einer ambulanten chirurgischen Operation nach einem Unfall wird gezahlt, wenn die versicherte Person dadurch mindestens drei Tage vollständig in der Berufsausübung beeinträchtigt ist; hier gibt es das Tagegeld für drei Tage. War die Person zum Unfallzeitpunkt nicht berufstätig, zählt die allgemeine Arbeitsfähigkeit. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Häufige Fragen
Wann wird das Krankenhaustagegeld gezahlt?
Wenn die versicherte Person unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung ist oder sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation unterzieht und deswegen für mindestens drei Tage ununterbrochen und vollständig in der Berufsausübung beeinträchtigt ist.
Wie lange wird das Krankenhaustagegeld bei einem Krankenhausaufenthalt gezahlt?
Für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für zwei Jahre ab dem Tag des Unfalls.
Was gilt, wenn die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt nicht berufstätig war?
Dann kommt es nicht auf die Berufsausübung an, sondern auf die allgemeine Fähigkeit, Arbeit zu leisten.
Zählen Kuren oder Aufenthalte in einem Sanatorium?
Nein. Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026