Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse besteht der vereinbarte Versicherungsschutz, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt. Damit ist der grundlegende Auslöser für den Versicherungsschutz klar bestimmt.
Der Versicherer bietet den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift, wenn der versicherten Person ein Unfall zustößt. Maßgeblich ist dabei der jeweils vereinbarte Umfang des Schutzes.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz?
Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der versicherten Person.
Für wen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für die versicherte Person, wenn ihr ein Unfall zustößt.
In welchem Umfang besteht der Versicherungsschutz?
Es gilt der jeweils vereinbarte Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026