Bei der Unfallversicherung der Haftpflichtkasse hängt das zuständige Gericht davon ab, wer klagt: Klagen des Versicherungsnehmers können am Unternehmenssitz, an der zuständigen Niederlassung oder am eigenen Wohnort erhoben werden, während für Klagen gegen den Versicherungsnehmer das Gericht seines Wohnorts oder gewöhnlichen Aufenthalts entscheidet.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz des Unternehmens oder der Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt klärt, welches Gericht bei rechtlichen Streitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag entscheidet. Klagen Sie gegen den Versicherer, können Sie zwischen dem Gericht am Unternehmens- oder Niederlassungssitz und dem Gericht an Ihrem Wohnort wählen. Klagt der Versicherer gegen Sie, ist das Gericht Ihres Wohnorts oder – ohne festen Wohnsitz – Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherungsnehmer gegen den Versicherer klagen?
Sie können am Gericht am Sitz des Unternehmens oder der für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung klagen oder am Gericht Ihres Wohnorts. Ohne festen Wohnsitz gilt das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Welches Gericht entscheidet, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Bei Klagen gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts zuständig. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, entscheidet das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
In diesem Fall ist statt des Wohnorts das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig – sowohl bei Klagen gegen den Versicherer als auch bei Klagen gegen Sie.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026