Wann zählt eine erhöhte Kraftanstrengung bei der Haftpflichtkasse in der Unfallversicherung als Unfall? Verrenkt sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule oder zerrt bzw. zerreißt sie Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln, gilt dies als Unfall – wobei Meniskus und Bandscheiben ausgenommen sind.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine der folgenden Verletzungen zuzieht:
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben gelten weder als Muskeln noch als Sehnen, Bänder oder Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Was bedeutet das konkret?
Auch ohne ein von außen einwirkendes Ereignis kann eine Verletzung als Unfall gelten, wenn sie durch eine besonders starke Anstrengung entsteht. Erfasst sind Verrenkungen von Gelenken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln. Meniskus und Bandscheiben fallen jedoch nicht darunter. Ob eine Anstrengung „erhöht" ist, richtet sich nach den persönlichen körperlichen Verhältnissen der jeweiligen Person.
Häufige Fragen
Zählt eine Verletzung durch starke Anstrengung auch als Unfall?
Ja. Verrenkt sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule oder zerrt bzw. zerreißt sie Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, gilt dies als Unfall.
Sind Verletzungen an Meniskus oder Bandscheiben mitversichert?
Nein. Meniskus und Bandscheiben gelten weder als Muskeln noch als Sehnen, Bänder oder Kapseln und werden von dieser Regelung nicht erfasst.
Was gilt als erhöhte Kraftanstrengung?
Das ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Für die Beurteilung sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person maßgeblich.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung AUB 2026