Bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt für alle Streitfragen rund um Inhalt, Umfang, Auslegung und Rechtsgültigkeit des Versicherungsvertrages ausschließlich deutsches Recht – auch dann, wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland betroffen sind. Zuständig ist allein das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Das betrifft Streitigkeiten über den Inhalt, den Umfang oder die Auslegung dieses Versicherungsvertrages sowie über seine Rechtsgültigkeit – sei es des gesamten Vertrages oder einzelner Bestimmungen.
Deutsches Recht findet auch dann Anwendung, wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland betroffen sind.
Örtlich zuständig ist allein das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu Streit über diesen Vertrag – etwa über seinen Inhalt, seinen Umfang, seine Auslegung oder seine Gültigkeit –, wird dieser stets nach deutschem Recht entschieden. Das gilt auch, wenn ausländische Beteiligte oder mitversicherte Firmen im Ausland betroffen sind. Für solche Verfahren ist ausschließlich das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt bei Streitigkeiten über diesen Versicherungsvertrag?
Es gilt ausschließlich deutsches Recht – für Fragen zu Inhalt, Umfang, Auslegung sowie zur Rechtsgültigkeit des Vertrages insgesamt oder einzelner Bestimmungen.
Gilt deutsches Recht auch, wenn ausländische Firmen betroffen sind?
Ja. Auch wenn Versicherungsnehmer oder mitversicherte Firmen im Ausland tangiert sind, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Welches Gericht ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig?
Örtlich zuständig ist allein das Gericht am inländischen Sitz des deutschen Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Gesundheitsfachberufe 2023