Wird bei der Betriebshaftpflicht der Haftpflichtkasse eine einzelne Vertragsbestimmung oder ein Teil davon unwirksam, bleibt der übrige Vertrag trotzdem gültig. Die salvatorische Klausel stellt sicher, dass eine unwirksame Regelung nicht den gesamten Versicherungsvertrag zu Fall bringt.
Sind einzelne Vertragsbestimmungen oder Teile einzelner Vertragsbestimmungen unwirksam, so hat das keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des übrigen Vertrages.
Ebenso bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen weiterhin wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein einzelner Punkt im Vertrag oder ein Teil davon nicht rechtswirksam ist, wird deswegen nicht gleich der ganze Vertrag ungültig. Der restliche Vertrag und alle übrigen Bestimmungen gelten weiterhin.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine einzelne Regelung im Vertrag unwirksam ist?
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Vertragsbestimmung oder eines Teils davon berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Der restliche Vertrag bleibt bestehen.
Wird der gesamte Vertrag ungültig, wenn ein Teil einer Bestimmung nicht wirksam ist?
Nein. Auch wenn nur ein Teil einer einzelnen Vertragsbestimmung unwirksam ist, bleiben der übrige Vertrag und die übrigen Vertragsbestimmungen wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Betriebshaftpflichtversicherung Gesundheitsfachberufe 2023