Bei einem Umweltschaden übernimmt die Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse die Kosten für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und Böden – inklusive notwendiger Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten. Erstattet werden die primäre, die ergänzende und die Ausgleichssanierung, wobei für die Ausgleichssanierung eine Obergrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme gilt.
Versichert sind im Rahmen des geregelten Leistungsumfangs die nachfolgenden Kosten. Dazu gehören auch notwendige Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.
Für die Sanierung von Schäden an geschützten Arten, natürlichen Lebensräumen oder Gewässern
- Die Kosten für die „primäre Sanierung". Das sind Sanierungsmaßnahmen, die die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder die beeinträchtigten Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückversetzen.
- Die Kosten für die „ergänzende Sanierung". Das sind Sanierungsmaßnahmen in Bezug auf die natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen, mit denen der Umstand ausgeglichen werden soll, dass die primäre Sanierung nicht zu einer vollständigen Wiederherstellung der geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen führt.
- Die Kosten für die „Ausgleichssanierung". Das sind Tätigkeiten zum Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste natürlicher Ressourcen und/oder Funktionen. Diese Verluste entstehen vom Zeitpunkt des Eintretens des Schadens bis zu dem Zeitpunkt, in dem die primäre Sanierung ihre Wirkung vollständig entfaltet hat.
„Zwischenzeitliche Verluste" sind Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen ihre ökologischen Aufgaben oder ihre Funktionen für andere natürliche Ressourcen nicht erfüllen können, solange die Maßnahmen der primären bzw. der ergänzenden Sanierung ihre Wirkung nicht entfaltet haben.
Die Kosten für die Ausgleichssanierung werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und der Jahreshöchstersatzleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Für die Sanierung von Schädigungen des Bodens
Versichert sind die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen, die zumindest sicherstellen, dass die betreffenden Schadstoffe beseitigt, kontrolliert, eingedämmt oder vermindert werden. Dies gilt so weit, dass der geschädigte Boden unter Berücksichtigung seiner zum Zeitpunkt der Schädigung gegebenen gegenwärtigen oder zugelassenen zukünftigen Nutzung kein erhebliches Risiko einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit mehr darstellt.
Die genannten Kosten für Umweltschäden, die auf Grundstücken des Versicherungsnehmers oder am Grundwasser eintreten, sind nur nach besonderer Vereinbarung versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer übernimmt bei Umweltschäden die Kosten für die Sanierung geschützter Arten, natürlicher Lebensräume, Gewässer und Böden, dazu auch notwendige Kosten für Gutachter, Sachverständige, Anwälte, Zeugen, Verwaltungsverfahren und Gericht. Unterschieden werden die primäre Sanierung (Wiederherstellung des Ausgangszustands), die ergänzende Sanierung (Ausgleich, wenn die primäre nicht vollständig wirkt) und die Ausgleichssanierung (Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste). Für die Ausgleichssanierung gilt eine Grenze von 20 Prozent der Versicherungssumme. Schäden auf eigenen Grundstücken oder am Grundwasser sind nur nach besonderer Vereinbarung versichert.
Häufige Fragen
Welche Nebenkosten sind bei der Sanierung von Umweltschäden mitversichert?
Mitversichert sind notwendige Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten.
Welche Arten der Sanierung werden unterschieden?
Es werden die primäre Sanierung (Rückversetzung in den Ausgangszustand), die ergänzende Sanierung (Ausgleich, wenn die primäre Sanierung nicht vollständig wiederherstellt) und die Ausgleichssanierung (Ausgleich zwischenzeitlicher Verluste) unterschieden.
Gibt es eine Obergrenze für die Ausgleichssanierung?
Ja. Die Kosten für die Ausgleichssanierung werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und der Jahreshöchstersatzleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 20 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ersetzt.
Sind Umweltschäden auf den eigenen Grundstücken oder am Grundwasser versichert?
Die genannten Kosten für Umweltschäden auf Grundstücken des Versicherungsnehmers oder am Grundwasser sind nur nach besonderer Vereinbarung versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024