Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (WHG) der Haftpflichtkasse deckt Schäden ab, die durch Anlagen wie Heizöltanks an Gewässern entstehen können. Versichert sind unter anderem Rettungskosten, Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers sowie mitversicherte Betreuungspersonen. Die Versicherungssumme ist wählbar und die Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif.
- Batterietanks gelten als ein Tank: in allen Tarifen enthalten.
- Versicherungssumme alternativ 3, 5 oder 10 Mio. € wählbar (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden): in allen Tarifen enthalten.
- Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV: in allen Tarifen enthalten.
- Mitversicherte Personen: vom VN per Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragte Personen: in allen Tarifen enthalten.
- Rettungskosten bis zur Versicherungssumme: in allen Tarifen enthalten.
- Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Diese Deckung greift bei Schäden an Gewässern, wie sie beispielsweise durch auslaufendes Heizöl entstehen können. Neben den eigentlichen Umweltschäden sind auch Rettungskosten und bestimmte eigene Sachschäden abgesichert. Die Versicherungssumme lässt sich in mehreren Stufen wählen.
Häufige Fragen
Welche Versicherungssummen sind bei der WHG möglich?
Die Versicherungssumme ist alternativ mit 3, 5 oder 10 Mio. € wählbar, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Sind Rettungskosten mitversichert?
Ja, Rettungskosten sind bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Wie werden Batterietanks bewertet?
Batterietanks gelten als ein Tank.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2019