Die Bauherren-Haftpflichtversicherung (BAU) der Haftpflichtkasse schützt Bauherren vor Schadenersatzansprüchen rund um das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk. Versichert sind unter anderem Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe, Leitungs- und Senkungsschäden sowie Abwasserschäden. Die Versicherungssumme ist wählbar und die Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif.
- Abwasserschäden inklusive Rückstau des Straßenkanals: in allen Tarifen enthalten.
- Bauen in eigener Regie: Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe bis 25.000 €, zuschlagsfrei; Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe über 25.000 €, gegen Zuschlag; persönliche gesetzliche Haftpflicht der Bauhelfer: in allen Tarifen enthalten.
- Versicherungssumme alternativ 3, 5 oder 10 Mio. € wählbar (pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden): in allen Tarifen enthalten.
- Gesetzliche Haftpflicht des VN als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk: in allen Tarifen enthalten.
- Kraftfahrzeuge, soweit diese Fahrzeuge nicht versicherungs- und zulassungspflichtig sind: in allen Tarifen enthalten.
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h; nur auf nicht öffentlichen Plätzen verkehrende Fahrzeuge, ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit; Krankenfahrstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen und Kinderfahrzeuge bis 20 km/h: in allen Tarifen enthalten.
- Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV: in allen Tarifen enthalten.
- Leitungsschäden (Erdleitungen sowie elektrische Frei- und Oberleitungen): in allen Tarifen enthalten.
- Senkungsschäden oder Erdrutschungen: in allen Tarifen enthalten.
Was bedeutet das konkret?
Diese Deckung greift für Bauherren, wenn während des Bauvorhabens Dritte zu Schaden kommen. Auch Eigenleistungen, Nachbarschaftshilfe und die Haftpflicht der Bauhelfer sind einbezogen. Zusätzlich sind bestimmte Leitungs-, Senkungs- und Abwasserschäden abgesichert.
Häufige Fragen
Sind Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe versichert?
Ja. Eigenleistungen und Nachbarschaftshilfe sind bis 25.000 € zuschlagsfrei mitversichert, über 25.000 € gegen Zuschlag. Auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Bauhelfer ist eingeschlossen.
Welche Versicherungssummen sind bei der BAU wählbar?
Die Versicherungssumme ist alternativ mit 3, 5 oder 10 Mio. € wählbar, pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Sind Leitungs- und Senkungsschäden abgedeckt?
Ja, Leitungsschäden (Erdleitungen sowie elektrische Frei- und Oberleitungen) sowie Senkungsschäden oder Erdrutschungen sind mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2019