Wer die Haftpflichtkasse in der Grundbesitzerhaftpflicht verklagen möchte, findet hier den maßgeblichen Gerichtsstand: Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach der für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers. Alternativ ist die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung maßgeblich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gerichtlich gegen den Versicherer geltend machen will, entscheidet der Sitz des Versicherers über das zuständige Gericht. Ebenso kann die für den Vertrag zuständige Niederlassung des Versicherers den Gerichtsstand bestimmen.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich meinen Versicherer verklagen möchte?
Die gerichtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Gilt diese Regelung auch für Klagen, die den Vertrag betreffen?
Ja, sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer.
Kann auch eine Niederlassung für den Gerichtsstand maßgeblich sein?
Ja, neben dem Sitz des Versicherers kann auch die für den Versicherungsvertrag zuständige Niederlassung die gerichtliche Zuständigkeit bestimmen.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024