Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt der Beitrag beim SEPA-Lastschriftmandat als rechtzeitig gezahlt, wenn er zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Der Abschnitt zeigt außerdem, was gilt, wenn eine Einziehung ohne oder mit Verschulden des Versicherungsnehmers scheitert.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Beitrag kann zum Fälligkeitstag eingezogen werden.
- Der Versicherungsnehmer widerspricht einer berechtigten Einziehung nicht.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Der Versicherer ist berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen, wenn der fällige Beitrag aus einem der folgenden Gründe nicht eingezogen werden kann:
- Der Versicherungsnehmer hat das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen.
- Der Versicherungsnehmer hat aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann.
In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer erst dann zur Übermittlung des Beitrags verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Beiträge per Lastschrift zahlt, hat rechtzeitig gezahlt, sobald der Betrag zum Fälligkeitstag abgebucht werden kann und man einer berechtigten Abbuchung nicht widerspricht. Scheitert die Abbuchung ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn man nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlt. Widerruft man das Lastschriftmandat oder ist die fehlgeschlagene Abbuchung selbst verschuldet, darf der Versicherer künftig eine Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen.
Häufige Fragen
Wann gilt mein Beitrag bei Lastschrift als pünktlich bezahlt?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn die Abbuchung ohne mein Verschulden nicht klappt?
Konnte der Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn Sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers zahlen.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe?
Dann darf der Versicherer künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens verlangen. Sie müssen den Beitrag erst übermitteln, wenn Sie dazu in Textform aufgefordert worden sind.
Muss ich den Beitrag sofort selbst überweisen, wenn die Einziehung scheitert und ich das zu vertreten habe?
Nein, Sie sind erst zur Übermittlung des Beitrags verpflichtet, wenn Sie vom Versicherer in Textform dazu aufgefordert worden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024