Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen frei. Der Versicherer darf im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, den Rechtsstreit führen und trägt bei gewünschter Verteidigerbestellung im Strafverfahren die Kosten des Verteidigers.
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadenersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine Kosten.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts bevollmächtigt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob ein Schadenersatzanspruch berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche wehrt er ab, für berechtigte Ansprüche stellt er den Versicherungsnehmer frei. Steht die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Der Versicherer darf zudem im Namen des Versicherungsnehmers handeln, den Prozess führen und trägt in bestimmten Fällen die Kosten eines Verteidigers.
Häufige Fragen
Welche Leistungen sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.
Wann gilt eine Schadenersatzverpflichtung als berechtigt?
Sie ist berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
In welcher Frist erfolgt die Freistellung, wenn die Schadenersatzverpflichtung feststeht?
Ist die Schadenersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Wer trägt die Kosten eines Verteidigers in einem Strafverfahren?
Wenn die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt wird, trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024