Wie lange läuft die Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse und wann endet sie? Der Vertrag gilt für die im Versicherungsschein genannte Zeit. Bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für kürzere und längere Laufzeiten gelten eigene Regeln.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nur dann nicht, wenn dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag bereits zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der Angabe im Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst, ohne Kündigung. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren ist eine Kündigung erstmals zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich möglich.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der jährlichen Verlängerung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Muss ich einen Vertrag mit kurzer Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen mehrjährigen Vertrag vorzeitig kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Vertrag bereits zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden, wobei die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein muss.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024