Nach einem Versicherungsfall in der Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer das Versicherungsverhältnis kündigen – etwa wenn Sanierungskosten gezahlt wurden oder eine Klage auf Erstattung von Sanierungskosten gerichtlich zugestellt wird. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat und die Schriftform.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Zahlung von Sanierungskosten geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform zugehen. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung von Sanierungskosten oder nach der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Vertragsparteien ein Kündigungsrecht. Es besteht, wenn der Versicherer Sanierungskosten gezahlt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage auf Erstattung von Sanierungskosten gerichtlich zugestellt wurde. Die Kündigung muss schriftlich und innerhalb eines Monats nach diesem Ereignis erfolgen. Die Kündigung des Versicherungsnehmers gilt sofort, die des Versicherers erst einen Monat nach Zugang.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Zahlung von Sanierungskosten geleistet hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch auf Erstattung von Sanierungskosten gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist und Form gelten für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform zugehen, und zwar spätestens einen Monat nach der Zahlung von Sanierungskosten oder nach der Zustellung der Klage.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird sofort mit Zugang beim Versicherer wirksam. Man kann jedoch bestimmen, dass sie erst später wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024