Wie lange läuft die Grundbesitzerhaftpflicht der Haftpflichtkasse und wann endet sie? Maßgeblich ist die im Versicherungsschein angegebene Zeit. Verträge mit mindestens einem Jahr Laufzeit verlängern sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird, während kürzere Verträge ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt enden.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Das gilt nicht, wenn dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange Ihre Versicherung läuft, steht im Versicherungsschein. Läuft der Vertrag mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst zum vereinbarten Termin. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren dürfen Sie bereits zum Ende des dritten Jahres oder danach jährlich kündigen, ebenfalls mit drei Monaten Frist.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern dem Vertragspartner nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer beziehungsweise des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert bei einer Laufzeit von weniger als einem Jahr?
Ein Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit endet zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kann ich einen Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen, mit einer Frist von drei Monaten.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2024