Die Haftpflichtkasse: Die Tierhaftpflicht der Haftpflichtkasse schützt Sie als Halter von im Versicherungsschein genannten Hunden sowie Reit- und Zugtieren wie Pferden, Ponys, Maultieren oder Eseln. Abgedeckt sind unter anderem Schäden aus dem Deckakt, Flurschäden, tierische Ausscheidungen sowie das Führen ohne Leine oder Maulkorb. Für Jagdhunde mit eigener Jagdhaftpflicht und bestimmte Vereins- oder Reitunterrichts-Nutzungen gelten Ausnahmen.
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde und/oder Reit- und Zugtiere (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw.).
Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht wegen:
- Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt)
- Flurschäden
- tierischen Ausscheidungen
- dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb
- dem Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder Sattel
- Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Hundeschulen, Pferde-/Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu
- Schäden aus der Verwendung der eigenen Reittiere und/oder Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht.
Nicht versichert ist die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung greift, wenn Sie als Halter der im Versicherungsschein genannten Hunde oder Reit- und Zugtiere gesetzlich für Schäden haften. Dazu gehören zum Beispiel Schäden aus dem Deckakt, Flurschäden, tierische Ausscheidungen oder das Führen ohne Leine, Maulkorb, Zaumzeug oder Sattel. Auch die Teilnahme an Reitunterricht, Hundeschulen, Rennen, Turnieren und Vorführungen ist eingeschlossen. Ausgenommen sind Jagdhunde mit bestehender Jagdhaftpflicht sowie das Bereitstellen des Reittieres für Vereine, Veranstaltungen oder Reitunterricht.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über diese Tierhaftpflicht abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde und/oder Reit- und Zugtiere wie Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere und Esel.
Sind Schäden durch das Führen ohne Leine oder Maulkorb mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen des Führens ohne Leine und/oder ohne Maulkorb ist eingeschlossen, ebenso das Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder Sattel.
Ist die Haftpflicht für Jagdhunde abgedeckt?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht.
Gilt der Schutz auch, wenn ich mein Reittier einem Verein oder für Reitunterricht überlasse?
Nein, die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts ist nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung 2026