Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung THV Einfach Komplett der Haftpflichtkasse leistet für Schäden, die ein Pferd verursacht, und umfasst unter anderem Ausfalldeckung, Auslandsaufenthalte, Mietsachschäden an Stallungen und Reithallen, Rechtsschutz für Tierhalter sowie die beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen. Die einzelnen Leistungen sind im Tarif THV Einfach Komplett zusammengefasst.
- Ansprüche von Teilnehmern von Veranstaltungen und Figuranten: in allen Tarifen enthalten.
- Ausfalldeckung für Schadenersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe, inkl. Vorsatz; Rechtsschutz zur Ausfalldeckung: in allen Tarifen enthalten.
- Auslandsaufenthalte: in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahre (Kautionszahlungen im Ausland, Höchstersatzleistungen 100.000 €).
- Beruflicher Einsatz / Gewerbliche Nutzung als Therapie-, Assistenz-, Schul- oder Besuchstier, als Rettungs- oder Suchtier, zu Zuchtzwecken, bis 2.500 € Gesamtjahresumsatz.
- Besitzstandsgarantie: Regulierung anhand des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags.
- Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt: in allen Tarifen enthalten.
- Ehrenamtlicher Einsatz bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, Veranstaltungen und Vereinszwecken als Therapie-, Assistenz- oder Besuchstier, Rettungs- oder Suchtier: in allen Tarifen enthalten.
- Erweiterte Vorsorge: kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall; Verzicht auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme.
- Flurschäden: Schäden an Feldern, Weiden, Wiesen usw.
- Fohlen: beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen im ersten Lebensjahr.
- Innovationsgarantie: zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert.
- Kutschen / Schlitten: Gebrauch eigener oder fremder Pferdefuhrwerke.
- Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV: in allen Tarifen enthalten.
- Mietsachschäden an Immobilien: bis 5 Mio. €.
- Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Weiden: bis 10.000 €.
- Mietsachschäden an Kutschen und Schlitten: bis 10.000 €.
- Mietsachschäden an Tiertransportanhängern: bis 10.000 €.
- Mietsachschäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten beweglichen Sachen: bis 10.000 €.
- Mitversicherte Personen: Familienangehörige des Versicherungsnehmers; nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter); Fremdreiter (inkl. Ansprüche an den Tierhalter); Reitbeteiligungen (inkl. Ansprüche an den Tierhalter).
- Nachhaltiger Schadensersatz durch Reparatur: Mehrleistung bis 20 % der berechtigten Schadensersatzverpflichtungen, max. 5.000 €.
- Rechtsschutz für Tierhalter: gilt für Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
- Sattel / Zaumzeug: Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und / oder ohne Sattel.
- Tierische Ausscheidungen: mitversichert.
- Tiertransportanhänger: Besitz und Gebrauch von nichtversicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.
- Turniere: mitversichert ist die Teilnahme am Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen und Turnieren.
- Vorsorgeversicherung: bis Versicherungssumme, max. 20 Mio. €.
Was bedeutet das konkret?
Diese Versicherung springt ein, wenn ein Pferd Personen- oder Sachschäden verursacht. Enthalten sind unter anderem eine Ausfalldeckung, Auslandsschutz mit Einschränkungen außerhalb Europas, Mietsachschäden an Immobilien, Stallungen und Reithallen sowie Rechtsschutz für den Tierhalter. Auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen sind mitversichert, und Fohlen sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Fremdreiter und Reitbeteiligungen mitversichert?
Ja, sowohl Fremdreiter als auch Reitbeteiligungen sind inklusive Ansprüche an den Tierhalter mitversichert.
Sind Fohlen beitragsfrei mitversichert?
Ja, Fohlen sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
Wie hoch ist der Schutz bei Mietsachschäden an Stallungen und Reithallen?
Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Weiden sind bis 10.000 € versichert.
Gilt der Schutz auch beim Reiten ohne Sattel?
Ja, das Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder ohne Sattel ist mitversichert.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Tierhaftpflichtversicherung 2025