Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse prüft gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche, befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Der Versicherungsschutz kann sich zudem auf weitere Personen wie Ehe- oder Lebenspartner und Kinder erstrecken.
Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist es:
- gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen,
- berechtigte Ansprüche zu befriedigen und
- unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand Ansprüche gegen Sie erhebt, weil ihm ein Schaden entstanden sein soll, übernimmt die Versicherung die Prüfung dieser Ansprüche. Ist ein Anspruch berechtigt, wird er ausgeglichen. Ist er unberechtigt, wehrt die Versicherung ihn für Sie ab. Der Schutz kann dabei nicht nur für Sie selbst gelten, sondern auch für nahestehende Personen wie Ihren Partner und Ihre Kinder.
Häufige Fragen
Was leistet die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse?
Sie prüft gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche, befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Sind neben mir auch weitere Personen mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder.
Was passiert bei unberechtigten Ansprüchen gegen mich?
Unberechtigte Ansprüche werden im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgewehrt.
Wo finde ich eine Übersicht der Leistungen der verschiedenen Tarife?
Eine Leistungsübersicht der verschiedenen Tarife in der Privaten Haftpflichtversicherung ist über den im Beitrag verlinkten Dokumentenzugang abrufbar.