Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse prüft die Haftpflichtfrage, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – bei Bedarf sogar vor Gericht. So übernimmt der Versicherer eine passive Rechtsschutzfunktion und schützt Sie vor unbegründeten Schadenersatzforderungen.
Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage. Neben der Regulierung berechtigter Ansprüche gehört dazu auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse übernimmt somit ggf. auch eine „passive“ Rechtsschutzfunktion.
Beispiel:
Gegen Frau Schmidt werden Schadenersatzansprüche für einen Schaden geltend gemacht, den sie mangels Haftung nicht zu verantworten hat. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse betreibt im Interesse der Versicherungsnehmerin die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.
Was bedeutet das konkret?
Wird gegen Sie eine Schadenersatzforderung erhoben, prüft der Versicherer zunächst, ob Sie überhaupt haften. Sind die Ansprüche berechtigt, werden sie reguliert. Sind sie unberechtigt, wehrt der Versicherer sie in Ihrem Interesse ab – notfalls auch vor Gericht. Damit wirkt die Private Haftpflichtversicherung wie ein passiver Rechtsschutz gegen unbegründete Forderungen.
Häufige Fragen
Was umfasst die Leistungspflicht des Versicherers?
Sie umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage sowie die Regulierung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Was passiert, wenn eine Forderung unberechtigt ist?
Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse betreibt im Interesse der versicherten Person die Abwehr der unberechtigten Ansprüche – falls erforderlich auch vor Gericht.
Was bedeutet „passive“ Rechtsschutzfunktion?
Es bedeutet, dass der Versicherer unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie abwehrt und Sie so vor unbegründeten Forderungen schützt.
Wehrt der Versicherer Ansprüche auch vor Gericht ab?
Ja, falls erforderlich betreibt die Haftpflichtkasse die Abwehr der unberechtigten Ansprüche auch vor Gericht.