Bei einer Beitragserhöhung durch die Beitragsangleichung in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse haben Sie ein Kündigungsrecht: Steigt der Beitrag ohne Änderung des Versicherungsschutzes, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre Kündigung übermitteln.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch Beitragsangleichung:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziff. 3 der „Beitragsangleichung", ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers,
- mit sofortiger Wirkung,
- frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers und Ausnahme:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
- Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
So kündigen Sie Ihren Vertrag:
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, dann senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und dem gewünschten Versicherungsende eine schriftliche Mitteilung an:
- Über das Kontaktformular: https://www.haftpflichtkasse.de/service-kontakt/kontakt/kontaktformular/
- Per E-Mail: info@haftpflichtkasse.de
- Per Post:
Die Haftpflichtkasse
Darmstädter Str. 103
64380 Roßdorf
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Haftpflichtkasse den Beitrag Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung wegen der Beitragsangleichung anhebt, ohne dass sich der Leistungsumfang verändert, dürfen Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie nach Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Die Kündigung wirkt sofort, jedoch frühestens ab dem Moment, in dem die höhere Zahlung greifen sollte. Steigt lediglich die Versicherungssteuer, besteht dieses besondere Kündigungsrecht nicht.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Sie dürfen kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziff. 3 der „Beitragsangleichung" erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.
Wie lange habe ich Zeit für die Kündigung?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Kann ich auch kündigen, wenn nur die Versicherungssteuer steigt?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Wie muss ich meine Kündigung übermitteln?
Senden Sie eine schriftliche Mitteilung unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und des gewünschten Versicherungsendes über das Kontaktformular, per E-Mail an info@haftpflichtkasse.de oder per Post an Die Haftpflichtkasse, Darmstädter Str. 103, 64380 Roßdorf.
Muss mich der Versicherer auf das Kündigungsrecht hinweisen?
Ja. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.