In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Blinden- und Behindertenbegleithunden mitversichert – auch wenn das Halten von Hunden sonst nicht zum Versicherungsschutz zählt. Zwei anschauliche Beispiele zeigen, wie der Tarif PHV Einfach Gut greift, wenn ein Blindenhund einen Passanten oder fremdes Eigentum schädigt.
Das Halten von Hunden gilt in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse für gewöhnlich nicht mitversichert. In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung gilt allerdings die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Blinden- und Behindertenbegleithunden mitversichert.
Beispiel 1
Herr Richter ist blind und zur Bewältigung seiner alltäglichen Wege auf seinen Blindenhund angewiesen. Als dieser, aufgeschreckt durch einen lauten Knall, plötzlich losrennt, verliert Herr Richter das Haltegeschirr aus den Händen. Sein Hund bringt eine Passantin zu Fall, die sich hierbei verletzt. Die Ansprüche der Gestürzten sind im Rahmen der PHV Einfach Gut der Haftpflichtkasse versichert.
Beispiel 2
Herr Müller ist von Geburt an blind und wird deshalb regelmäßig von seinem Blindenhund Lucky begleitet. Gemeinsam mit Lucky besucht Herr Müller seinen Nachbarn. Beim gemütlichen Kaffeetrinken macht sich Lucky unbemerkt an dem Wohnzimmerteppich zu schaffen und knabbert diesen an. Die PHV Einfach Gut von Herrn Müller bei der Haftpflichtkasse setzt sich mit dem Nachbarn in Verbindung und kümmert sich um die Regulierung des Schadens.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sind Hunde in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse nicht mitversichert. Für Blinden- und Behindertenbegleithunde gibt es jedoch eine Ausnahme: Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als deren Halter ist in der aktuellen Privathaftpflicht mit eingeschlossen. Verursacht ein solcher Hund einen Schaden an anderen Personen oder deren Eigentum, kümmert sich der Tarif PHV Einfach Gut um die Bearbeitung.
Häufige Fragen
Sind Hunde in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mitversichert?
Das Halten von Hunden gilt für gewöhnlich nicht mitversichert. Eine Ausnahme bilden Blinden- und Behindertenbegleithunde.
Ist die Haftpflicht als Halter eines Blindenhundes abgedeckt?
Ja. In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Blinden- und Behindertenbegleithunden mitversichert.
Was passiert, wenn ein Blindenhund eine Person verletzt?
Bringt der Blindenhund beispielsweise eine Passantin zu Fall, die sich dabei verletzt, sind deren Ansprüche im Rahmen der PHV Einfach Gut der Haftpflichtkasse versichert.
Was gilt, wenn ein Blindenhund fremdes Eigentum beschädigt?
Beschädigt der Hund etwa beim Besuch eines Nachbarn dessen Wohnzimmerteppich, setzt sich die PHV Einfach Gut der Haftpflichtkasse mit dem Geschädigten in Verbindung und kümmert sich um die Regulierung des Schadens.