In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist das Halten und Hüten zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen mitversichert – auch das private Halten von bis zu 10 Schafen. Für Hunde, Pferde und andere Tiere gelten dagegen eigene Regeln.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist das Halten oder Hüten folgender Tiere mitversichert:
- zahme Haustiere (z. B. Katzen, Vögel, Kaninchen)
- gezähmte Kleintiere (z. B. Frettchen)
- Bienen
Weitergehenden Versicherungsschutz – zum Beispiel über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung – erfordert dagegen das Halten von:
- Hunden
- Rindern
- Pferden
- sonstigen Reit- und Zugtieren
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden
Das private Halten von bis zu 10 Schafen ist in der PHV mitversichert.
Beispiel
Die Katze von Frau Nordmann steigt durch ein offenes Fenster in die Wohnung des Nachbarn und zerkratzt dort ein teures Ledersofa. Im Rahmen ihrer Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse ist der Schaden mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wer zahme Haustiere, gezähmte Kleintiere oder Bienen hält oder hütet, ist über die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse abgesichert. Auch bis zu 10 privat gehaltene Schafe sind eingeschlossen. Für Tiere wie Hunde, Pferde oder Rinder sowie für gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere braucht es dagegen einen zusätzlichen Schutz, etwa eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
Häufige Fragen
Sind Katzen und Kleintiere über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Das Halten oder Hüten von zahmen Haustieren wie Katzen, Vögeln und Kaninchen sowie von gezähmten Kleintieren wie Frettchen und von Bienen ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.
Ist das Halten von Schafen abgedeckt?
Das private Halten von bis zu 10 Schafen ist in der PHV mitversichert.
Sind Hunde und Pferde in der Privaten Haftpflichtversicherung enthalten?
Nein. Das Halten von Hunden, Rindern, Pferden sowie sonstigen Reit- und Zugtieren erfordert weitergehenden Versicherungsschutz, zum Beispiel über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
Sind zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehaltene Tiere mitversichert?
Nein. Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, erfordern weitergehenden Versicherungsschutz, zum Beispiel über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
Ist ein Schaden durch meine Katze bei Nachbarn versichert?
Ja. Zerkratzt beispielsweise eine Katze in der Nachbarwohnung ein teures Ledersofa, ist der Schaden im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse mitversichert.