Die Haftpflichtkasse verzichtet in ihrer Privaten Haftpflichtversicherung auf Wunsch darauf, sich bei deliktunfähigen Kindern und mitversicherten Personen auf die Deliktunfähigkeit nach § 828 und § 827 BGB zu berufen – je nach Produktlinie bis 10.000 EUR, 500.000 EUR oder bis zur vereinbarten Versicherungssumme, teils inklusive Schäden durch deliktunfähige Enkelkinder.
Im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse wird sich in folgenden Produktlinien nicht auf eine Deliktunfähigkeit berufen:
- PHV Einfach Gut: bis 10.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden wird sich nicht auf eine Deliktunfähigkeit von Kindern und mitversicherten Personen nach § 828 BGB sowie § 827 BGB berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
- PHV Einfach Besser: Für diese Produktlinie gilt eine Erhöhung dieser Summe auf 500.000 EUR. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
- PHV Einfach Komplett: Diese Produktlinie sichert alle Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.
- Zudem sind in der Produktlinie Einfach Komplett eigene Schäden, die Ihnen durch Ihre deliktunfähigen Enkelkinder entstehen, bis zu einer Höhe von 1.000 EUR abgedeckt.
Beispiel
Der geistig behinderte Michael, der bei seinem Vater mitversichert ist, beschädigt beim Besuch bei Bekannten eine Glasvitrine im Wohnzimmer. Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gleicht den Schaden aus.
In teilweiser Abweichung von A. IV. Ziff. 12 beträgt die Höchstersatzleistung im Tarif Einfach Besser für Sach- und Vermögensschäden 500.000 EUR. Für Personenschäden gilt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Gesetz haften bestimmte Personen – etwa kleine Kinder oder Menschen, die aufgrund ihres Zustands nicht schuldfähig sind – nicht für Schäden, die sie verursachen. In solchen Fällen bliebe der Geschädigte normalerweise auf dem Schaden sitzen. Die Haftpflichtkasse kann in diesen Situationen auf Wunsch trotzdem leisten, statt sich auf die fehlende Verantwortlichkeit zu berufen. Wie hoch der Schutz ausfällt, hängt von der gewählten Produktlinie ab.
Häufige Fragen
Was bedeutet Deliktunfähigkeit?
Deliktunfähig sind Personen, die nach § 828 BGB und § 827 BGB gesetzlich nicht für einen von ihnen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden können. Die Haftpflichtkasse kann auf Wunsch darauf verzichten, sich auf diese Deliktunfähigkeit zu berufen.
Bis zu welcher Höhe sind Sach- und Vermögensschäden abgedeckt?
In der Produktlinie PHV Einfach Gut bis 10.000 EUR, in PHV Einfach Besser bis 500.000 EUR und in PHV Einfach Komplett bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Für Personenschäden gilt jeweils die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Gilt der Verzicht auf die Deliktunfähigkeit immer automatisch?
Der Verzicht gilt, soweit der Versicherungsnehmer dies wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. ein Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist.
Sind auch Schäden durch deliktunfähige Enkelkinder abgedeckt?
In der Produktlinie Einfach Komplett sind eigene Schäden, die Ihnen durch Ihre deliktunfähigen Enkelkinder entstehen, bis zu einer Höhe von 1.000 EUR abgedeckt.