Mit dem Baustein StrafrechtPlus Privat der Haftpflichtkasse sind Sie als Beschuldigter in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- sowie disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren abgesichert – privat, ehrenamtlich und beruflich nicht selbstständig. Erfahren Sie, welche Leistungsarten enthalten sind, bis zu welcher Summe Kosten übernommen werden und welche Delikte beispielhaft mitversichert sind.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen als Beschuldigter in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren. Dies gilt im privaten, im ehrenamtlichen und im beruflichen, nicht selbstständigen Bereich.
Wir übernehmen die Kosten solcher Verfahren bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall.
Der Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:
1. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren. (Disziplinarrecht: Es geht um Dienstvergehen von zum Beispiel Beamten oder Soldaten. Standesrecht: berufsrechtliche Belange von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Rechtsanwälten.)
2. Straf-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. Versicherungsschutz besteht sowohl für den Vorwurf eines Vergehens als auch eines Verbrechens.
- Voraussetzung ist, dass es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes kommt und
- dass Sie außerdem selbst betroffen sind oder sich vorab damit einverstanden erklärt haben, dass eine mitversicherte Person den Rechtsschutz in Anspruch nimmt.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das Ihnen vorgeworfene Delikt vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Dann müssen Sie uns die Kosten erstatten, die wir für die Verteidigung wegen des Vorwurfs des vorsätzlichen Delikts getragen haben.
Bei Abschluss des Verfahrens durch einen Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (auch direkter Vorsatz) bestehen.
Strafvollstreckungsverfahren sind mitversichert.
Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
3. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. (Beispiel: Sie verursachen unzulässigen Lärm.)
4. Leistungsumfang
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre Interessen im nachfolgend erläuterten Umfang wahrnehmen können.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Was ist nicht versichert?
1. Zeitliche Ausschlüsse
Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert.
Ausnahme: Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis der den Versicherungsfall begründenden Tatsachen nicht eher geltend machen und melden uns den Versicherungsfall unverzüglich nach Kenntniserlangung.
2. Inhaltliche Ausschlüsse
- Kein Rechtsschutz besteht im Rahmen des StrafrechtPlus Privat für die Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts im Zusammenhang mit zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen,
- bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat (siehe Ziffer 3.2),
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines Delikts gegen die sexuelle Selbstbestimmung (zum Beispiel sexuelle Nötigung), es sei denn, der Vorwurf steht im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen oder beruflichen, nicht selbstständigen Tätigkeit,
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aus den Rechtsbereichen des Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechts oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum sowie aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Verfahren aus diesen Bereichen.
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat, wenn das Ermittlungsverfahren durch eine Selbstanzeige von Ihnen ausgelöst wird,
- für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die in der Eigenschaft als Organ einer juristischen Person (Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglied) begangen wurde oder begangen worden sein soll, es sei denn, es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einem Geselligkeitsverein ohne wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht.
Zusammenfassung:
- Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, kommen die umfassenden Leistungen des Baustein StrafrechtPlus Privat zum Tragen
- Die Prüfung auf einen möglichen Haftpflichtanspruch, der sich aus einem Strafverfahren ergeben könnte, ist nicht erforderlich
- Ob Strafverteidiger, Gutachter oder Gerichtskosten: garantierte umfangreiche Kostenübernahme
- Über das ROLAND Strafverteidiger-Netzwerk profitieren Sie von einer großen Expertise und umfassenden Know-How im Bereich Strafrechtsschutz
Beispielhaft mitversicherte Deliktvorwürfe:
- Beleidigung
- Falsche Versicherung an Eides statt
- Körperverletzung
- Tötung
- Freiheitsberaubung
- Haus- oder Landfriedensbruch
- Nachstellung (Stalking)
- Sachbeschädigung
- Steuerhinterziehung (gilt nicht bei Selbstanzeige)
- Unterlassene Hilfeleistung
- Verbrechensvorwurf im Zusammenhang mit der beruflichen, nicht selbstständigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit
- Verleumdung
- Vermögensdelikte
Es gelten die Bestimmung aus den Versicherungsbedingungen: Besondere Vereinbarungen zur Privat-Haftpflichtversicherung – Baustein StrafrechtPlus Privat ab Seite 44.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein StrafrechtPlus Privat unterstützt Sie, wenn gegen Sie ein straf-, ordnungswidrigkeiten- oder berufsrechtliches Verfahren geführt wird. Er greift im privaten, ehrenamtlichen und beruflich nicht selbstständigen Bereich und übernimmt die anfallenden Kosten Ihrer Verteidigung im vereinbarten Umfang. Wichtig ist: Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Schutz grundsätzlich rückwirkend, während bei Ordnungswidrigkeiten und bei Abschluss per Strafbefehl gesonderte Regelungen gelten. Für bestimmte Bereiche – etwa Verkehrsdelikte mit zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen oder Selbstanzeigen bei Steuerstraftaten – besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Summe werden die Verfahrenskosten übernommen?
Wir übernehmen die Kosten solcher Verfahren bis zu einer Million Euro je Versicherungsfall. In jedem Versicherungsfall zahlen wir höchstens die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme; Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen in demselben Fall werden zusammengerechnet.
In welchen Lebensbereichen gilt der Versicherungsschutz?
Der Schutz gilt im privaten, im ehrenamtlichen und im beruflichen, nicht selbstständigen Bereich, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Beschuldigter in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren wahrnehmen.
Was passiert bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes?
Wird rechtskräftig festgestellt, dass Sie das vorgeworfene Delikt vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Sie müssen dann die für die Verteidigung getragenen Kosten erstatten. Ausnahme: Bei Abschluss durch einen Strafbefehl bleibt der Schutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Bei Ordnungswidrigkeiten besteht auch für vorsätzliches Handeln Versicherungsschutz.
Welche Fälle sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem verkehrsrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit zulassungspflichtigen Motorfahrzeugen, Steuerstraftaten bei einer durch Selbstanzeige ausgelösten Ermittlung, Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung (außer im ehrenamtlichen oder beruflich nicht selbstständigen Kontext) sowie Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aus dem geistigen Eigentum, Kartell- oder Wettbewerbsrecht. Ebenso ausgeschlossen sind Taten als Organ einer juristischen Person, außer bei ehrenamtlicher Tätigkeit in einem Geselligkeitsverein ohne wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht.
Ab wann greifen die Leistungen des Bausteins?
Sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, kommen die umfassenden Leistungen des Bausteins StrafrechtPlus Privat zum Tragen. Eine Prüfung auf einen möglichen Haftpflichtanspruch, der sich aus einem Strafverfahren ergeben könnte, ist dabei nicht erforderlich.