In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Auslandsaufenthalte in Europa zeitlich unbegrenzt und außerhalb Europas bis zu fünf Jahren mitversichert – im Tarif Einfach Komplett sogar ohne zeitliche Begrenzung. Zusätzlich ist weltweit eine Kaution je nach Tarif bis zu 100.000 EUR oder 500.000 EUR abgesichert.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Auslandsaufenthalte mitversichert in:
- Europa von unbegrenzter Dauer.
- und sonstige vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu fünf Jahren. Im Tarif Einfach Komplett entfällt diese zeitliche Begrenzung.
- Mitversichert ist eine Kaution weltweit bis zu 100.000 EUR in den Tarifen Einfach Gut und Einfach Besser.
- Mitversichert ist eine Kaution weltweit bis zu 500.000 EUR im Tarif Einfach Komplett.
Beispiel
Familie Heider hat für ihren Urlaub ein Luxusappartement auf Mallorca gemietet. Leider vergessen sie dort, den Abpumpschlauch der Waschmaschine in die Badewanne zu hängen. Der Wasserschaden ist erheblich. Die aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt den entstandenen Gebäudeschaden.
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen, wenn diese:
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- während eines unbegrenzten Auslandsaufenthaltes in Europa eingetreten sind. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus:
- dem Eigentum, der Benutzung und Anmietung von Ferienhäusern
- dem Eigentum, der Benutzung und der Anmietung von Wohnungen
- der Anmietung von Häusern
- während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes außerhalb Europas bis zu 5 Jahren eingetreten sind. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Ausgeschlossen bleibt das in außereuropäischen Ländern gelegene Eigentum.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Hat der VN durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner im Umfang dieses Vertrages versicherten gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt die Haftpflichtkasse dem VN den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der VN verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was bedeutet das konkret?
Reist du ins Ausland, bist du über deine Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse weiterhin abgesichert. Innerhalb Europas gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt, außerhalb Europas für vorübergehende Aufenthalte bis zu fünf Jahren – im Tarif Einfach Komplett auch darüber hinaus. Zusätzlich kann der Versicherer bei einer behördlich angeordneten Kaution mit einem Betrag in Vorleistung gehen, dessen Höhe vom gewählten Tarif abhängt.
Häufige Fragen
Wie lange bin ich bei Auslandsaufenthalten in Europa versichert?
Auslandsaufenthalte in Europa sind von unbegrenzter Dauer mitversichert.
Wie lange gilt der Schutz außerhalb Europas?
Sonstige vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas sind bis zu fünf Jahren mitversichert. Im Tarif Einfach Komplett entfällt diese zeitliche Begrenzung.
Bis zu welcher Höhe ist eine Kaution weltweit mitversichert?
In den Tarifen Einfach Gut und Einfach Besser ist eine Kaution weltweit bis zu 100.000 EUR mitversichert, im Tarif Einfach Komplett bis zu 500.000 EUR.
Ist auch die Anmietung eines Ferienhauses im Ausland versichert?
Ja. Während eines unbegrenzten Auslandsaufenthaltes in Europa ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Eigentum, der Benutzung und Anmietung von Ferienhäusern und Wohnungen sowie der Anmietung von Häusern versichert. Außerhalb Europas ist die vorübergehende Benutzung oder Anmietung (nicht das Eigentum) von Wohnungen und Häusern versichert; das in außereuropäischen Ländern gelegene Eigentum bleibt ausgeschlossen.
Muss ich eine geleistete Kaution zurückzahlen?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der VN verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.