Bei der Haftpflichtkasse übernimmt die Private Haftpflichtversicherung eine behördlich angeordnete Kaution im mitversicherten Auslandsaufenthalt bis zu 100.000 EUR – auf Wunsch sogar bis zur vereinbarten Versicherungssumme. So bleiben Versicherte auch im Urlaub bei einem mitversicherten Schaden handlungsfähig.
Kautionsleistung im Ausland:
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen hat, stellt die Haftpflichtkasse den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Voraussetzungen:
- Es handelt sich um einen mitversicherten Auslandsaufenthalt.
- Der Schaden ist im Umfang dieses Vertrages mitversichert.
Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme erhöht werden.
Beispiel
Herr Mandel wird im Urlaub als Radfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Heimreise wird ihm nur durch die Hinterlegung einer Kaution gestattet. Die Haftpflichtkasse stellt ihm als Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag zur Verfügung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Ausland eine Behörde von Ihnen eine Kaution verlangt, damit Sie zum Beispiel weiterreisen dürfen, muss dieser Betrag nicht aus eigener Tasche kommen. Ihr Versicherer streckt die geforderte Summe vor – vorausgesetzt, der Aufenthalt im Ausland und der zugrunde liegende Schaden sind über Ihren Vertrag abgedeckt. Auf Wunsch lässt sich der vorgestreckte Höchstbetrag an Ihre vereinbarte Versicherungssumme anpassen.
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe stellt die Haftpflichtkasse eine Kaution im Ausland zur Verfügung?
Die Haftpflichtkasse stellt den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Kautionsleistung erfüllt sein?
Es muss sich um einen mitversicherten Auslandsaufenthalt handeln, und der Schaden muss im Umfang dieses Vertrages mitversichert sein. Zudem muss die Kaution aufgrund behördlicher Anordnung zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen sein.
Kann der Höchstbetrag von 100.000 EUR erhöht werden?
Ja. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme erhöht werden.
Wann greift die Kautionsleistung in der Praxis?
Zum Beispiel dann, wenn ein Versicherungsnehmer im Urlaub in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und ihm die Heimreise nur durch die Hinterlegung einer Kaution gestattet wird. In diesem Fall stellt die Haftpflichtkasse ihm den erforderlichen Betrag zur Verfügung.