Mit der Besitzstandsgarantie in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Versicherungsnehmer ab der Produktlinie PHV Einfach Besser inklusive der Erweiterung Plus abgesichert: Stellt sich im Schadenfall heraus, dass der Vorvertrag beim vorherigen Versicherer einen besseren Umfang bot, reguliert die Haftpflichtkasse nach dessen Bedingungen – unter klaren Voraussetzungen und mit festgelegten Ausnahmen.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser inklusive der Erweiterungsmöglichkeit Plus:
Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird die Haftpflichtkasse nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass:
- ununterbrochen Versicherungsschutz bestand;
- die bei der Haftpflichtkasse versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für Schäden im Zusammenhang mit:
- im Ausland vorkommenden Schadenereignissen (siehe Ziff. 7.9 AHB);
- beruflichen und gewerblichen Risiken;
- Vorsatz (siehe Ziff. 7.1 AHB);
- vertraglicher Haftung (siehe Ziff. 7.3 AHB);
- Haftpflichtansprüchen gemäß Ziff. 7.4 und 7.5 AHB (z. B. Eigenschäden);
- Haftpflichtansprüchen aus Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen (mit Ausnahme der in C. 3 genannten Haftungsansprüche);
- Assistance-Dienstleistungen;
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Die Besitzstandsgarantie soll sicherstellen, dass Sie durch einen Wechsel zur Haftpflichtkasse beim Versicherungsumfang nicht schlechter dastehen als in Ihrem direkten Vorvertrag. Zeigt sich im Schadenfall, dass die früheren Bedingungen für Sie günstiger gewesen wären, wird nach diesen reguliert. Voraussetzung ist ein lückenloser Versicherungsschutz, und die bei der Haftpflichtkasse vereinbarte Versicherungssumme bildet die Obergrenze der Leistung. Für bestimmte Bereiche – etwa im Ausland eintretende Schäden, berufliche oder gewerbliche Risiken oder Vorsatz – greift die Garantie nicht.
Häufige Fragen
Ab welcher Produktlinie gilt die Besitzstandsgarantie?
Sie gilt in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ab der Produktlinie PHV Einfach Besser inklusive der Erweiterungsmöglichkeit Plus.
Was passiert, wenn mein Vorvertrag bessere Bedingungen hatte?
Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Sie durch die Bedingungen des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer bessergestellt gewesen wären, reguliert die Haftpflichtkasse nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags.
Muss ich etwas tun, damit die Garantie greift?
Ja, in diesem Fall haben Sie die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Garantie gilt nur, wenn ununterbrochen Versicherungsschutz bestand und die bei der Haftpflichtkasse versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt.
Für welche Schäden gilt die Besitzstandsgarantie nicht?
Ausgenommen sind unter anderem im Ausland vorkommende Schadenereignisse, berufliche und gewerbliche Risiken, Vorsatz, vertragliche Haftung, Haftpflichtansprüche gemäß Ziff. 7.4 und 7.5 AHB (z. B. Eigenschäden), Risiken der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht (mit Ausnahme der in C. 3 genannten Haftungsansprüche), Assistance-Dienstleistungen sowie die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit.