Wer bei der Haftpflichtkasse eine Private Haftpflichtversicherung hat, ist als Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen mitversichert – ebenso Haushaltshilfe, Gärtner oder Streudienst. Zwei Beispiele zeigen, wie Personen- und Sachschäden abgedeckt sind.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist mitversichert:
- die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen;
- die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen in dieser Eigenschaft;
- die gesetzliche Haftpflicht der aus einem Arbeitsvertrag mit der Betreuung von Wohnung, Haus, Garten oder dem Streudienst beschäftigten Personen in dieser Eigenschaft.
Beispiel 1
Die Haushaltshilfe von Frau Krieger bricht sich bei der Verrichtung ihrer Arbeit ein Bein. Die Krankenkasse fordert Regress von der Dienstherrin, da die Leiter, auf der die Haushaltshilfe stand, nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand war. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse begleicht die entstehenden Kosten.
Beispiel 2
Der Gärtner Herr Schleicher beschädigt bei der Verrichtung seiner Tätigkeit bei Herrn Schulze durch einen herunterfallenden Ast das Auto des Nachbarn. Der Schaden ist über die Privathaftpflicht-Versicherung seines Dienstherrn bei der Haftpflichtkasse versichert.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen: BBRA. I. Ziff. 2/BBRA. II. Ziff. 2
Was bedeutet das konkret?
Wer im eigenen Haushalt Personen beschäftigt – etwa eine Haushaltshilfe, einen Gärtner oder jemanden für den Streudienst –, gilt gegenüber diesen als Dienstherr. Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse springt ein, wenn in diesem Zusammenhang gesetzliche Haftpflichtansprüche entstehen. Mitversichert sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als Dienstherr als auch die beschäftigten Personen selbst in dieser Eigenschaft.
Häufige Fragen
Bin ich als Dienstherr meiner Haushaltshilfe mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.
Sind auch der Gärtner oder der Streudienst mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht der aus einem Arbeitsvertrag mit der Betreuung von Wohnung, Haus, Garten oder dem Streudienst beschäftigten Personen gilt in dieser Eigenschaft als mitversichert.
Was passiert, wenn sich meine Haushaltshilfe bei der Arbeit verletzt?
Verletzt sich die Haushaltshilfe bei der Verrichtung ihrer Arbeit und fordert die Krankenkasse Regress vom Dienstherrn, begleicht die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse die entstehenden Kosten – wie im Beispiel der gebrochenen Leiter.
Ist ein Schaden abgedeckt, den der Gärtner bei Dritten verursacht?
Ja. Beschädigt der Gärtner bei der Verrichtung seiner Tätigkeit beispielsweise das Auto eines Nachbarn, ist der Schaden über die Privathaftpflicht-Versicherung seines Dienstherrn bei der Haftpflichtkasse versichert.