In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind der Besitz und das Führen von Wassersportfahrzeugen wie privat genutzten eigenen oder fremden Schlauch-, Ruder- oder Paddelbooten, Surfbrettern und Windsurfbrettern sowie geliehenen Segelbooten mitversichert – ein anschauliches Beispiel zeigt, wie der Schutz beim Windsurfen greift.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt der Besitz und das Führen von Wassersportfahrzeugen mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel:
- privat genutzte eigene oder fremde Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote
- Surfbretter/Windsurfbretter
- geliehene Segelboote
Beispiel
Herr Tauber prallt bei einem Wendemanöver beim Windsurfen mit einem anderen Surfer zusammen. Der andere Surfer trägt eine Platzwunde davon, und auch das fremde Sportgerät kommt zu Schaden.
Der fremde Surfer fordert daraufhin Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Tauber bietet hierfür Deckung.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit dem Wassersport unterwegs ist, muss nicht befürchten, ohne Schutz dazustehen: Nutzt du privat entsprechende Boote oder Surfbretter, ist die Haftung gegenüber anderen im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung berücksichtigt. Das Beispiel zeigt, dass auch Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten beim Windsurfen abgedeckt sein können.
Häufige Fragen
Welche Wassersportfahrzeuge sind in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Mitversichert sind der Besitz und das Führen von privat genutzten eigenen oder fremden Schlauch-, Ruder- oder Paddelbooten, Surfbrettern/Windsurfbrettern sowie geliehenen Segelbooten.
Sind auch fremde Boote mitversichert?
Ja. Zum Versicherungsschutz zählen privat genutzte eigene oder fremde Schlauch-, Ruder- oder Paddelboote sowie geliehene Segelboote.
Bin ich beim Windsurfen abgesichert, wenn ich einen anderen Surfer verletze?
Im gezeigten Beispiel prallt Herr Tauber beim Windsurfen mit einem anderen Surfer zusammen, der eine Platzwunde davonträgt und dessen Sportgerät beschädigt wird. Für die daraus geltend gemachten Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen bietet die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse Deckung.
Ist auch das Surfbrett selbst mitversichert?
Mitversichert sind der Besitz und das Führen von Surfbrettern/Windsurfbrettern. Zu einem darüber hinausgehenden Schutz des eigenen Sportgeräts hängt es vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.