Bei der Haftpflichtkasse sind im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung Wassersportfahrzeuge wie Schlauch-, Ruder- und Paddelboote, Surfbretter sowie geliehene Segelboote mitversichert. Erfahren Sie, wie eigene Motorboote bis 15 PS und eigene Segelboote je nach Produktlinie bis 15 oder 25 qm Segelfläche in den Schutz einbezogen werden können.
Der Besitz und das Führen von Wassersportfahrzeugen gilt im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse versichert. Dazu zählen zum Beispiel privat genutzte eigene oder fremde:
- Schlauchboote
- Ruderboote oder Paddelboote
- Surfbretter / Windsurfbretter
- geliehene Segelboote
Ausgenommen sind:
- eigene Segelboote
- eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motor – auch Hilfsmotoren oder Außenbordmotoren – oder Treibsätzen
Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motor, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Der Versicherungsschutz kann ab der Produktlinie PHV Einfach Besser erweitert werden auf:
- das Führen eigener Motorboote bis 15 PS
- eigener Segelboote bis 15 qm Segelfläche (in der Produktlinie PHV Einfach Komplett auf 25 qm Segelfläche)
Beispiel 1
Herr Wagner fährt auf einem See mit einem Ruderboot. Er übersieht dabei einen Schwimmer und kollidiert mit diesem. Der Schwimmer wird dabei verletzt.
Beispiel 2
Für einen Ausflug auf der Lahn leiht sich Herr Zimmer ein Tretboot mit Elektromotor. Beim Zusammenstoß mit einem Kanu wird dieses zerstört. Der Kanufahrer fordert Schadenersatz.
Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kümmert sich in beiden Fällen für die Schadenverursacher um die ihnen gegenüber geltend gemachten Schadenersatzansprüche.
Abweichend von A. III. besteht Versicherungsschutz im Tarif Einfach Besser auch für Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch von folgenden Fahrzeugen verursacht werden:
- eigenen Segelfahrzeugen (Segelboote, Segelschlitten, Eissegelschlitten, Strandsegler) mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm,
- eigenen Motorbooten mit einer Motorstärke bis maximal 15 PS/11,03 kW.
Dies gilt, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit muskelbetriebenen Wassersportgeräten wie Ruder-, Paddel- oder Schlauchbooten, Surfbrettern oder geliehenen Segelbooten unterwegs ist, hat über die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse grundsätzlich Schutz, wenn dabei jemandem ein Schaden entsteht. Für eigene Segelboote und für Fahrzeuge mit Motor gelten besondere Regeln: Ein gelegentlicher Gebrauch fremder Motorfahrzeuge ohne Führerscheinpflicht ist eingeschlossen, und je nach gewählter Produktlinie lässt sich der Schutz auf eigene Motorboote und Segelboote bestimmter Größe erweitern.
Häufige Fragen
Sind Ruder-, Paddel- und Schlauchboote in der Privathaftpflicht mitversichert?
Ja. Der Besitz und das Führen privat genutzter eigener oder fremder Schlauchboote, Ruderboote oder Paddelboote, Surfbretter / Windsurfbretter sowie geliehener Segelboote gilt im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse versichert.
Welche Wasserfahrzeuge sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind eigene Segelboote sowie eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motor – auch Hilfsmotoren oder Außenbordmotoren – oder Treibsätzen.
Ist der Gebrauch fremder Motorboote mitversichert?
Mitversichert ist der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motor, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Wie lässt sich der Schutz auf eigene Motor- und Segelboote erweitern?
Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser kann der Versicherungsschutz auf das Führen eigener Motorboote bis 15 PS/11,03 kW sowie eigener Segelboote bis 15 qm Segelfläche erweitert werden. In der Produktlinie PHV Einfach Komplett gilt dies für eine Segelfläche bis 25 qm.
Welche Voraussetzungen gelten für die Erweiterung auf eigene Segel- und Motorboote?
Der Versicherungsschutz besteht, sofern für die eigenen Segelfahrzeuge bzw. Motorboote kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.