Bei der Haftpflichtkasse deckt die Private Haftpflichtversicherung sogenannte Allmählichkeitsschäden ab – also Sachschäden, die nach und nach durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß oder Staub entstehen. Erfahren Sie, welche Aufwendungen der Versicherer ersetzt, was ausgeschlossen bleibt und wie das im Alltag aussieht.
Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen.
Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Beispiel
Frau Lüder ist Pflanzenliebhaberin und hat in ihrer Mietwohnung viele davon stehen. Erst beim Auszug bemerkt sie, dass wohl hin und wieder beim Gießen Wasser über den Rand der Untertöpfe getreten ist und dadurch an einigen Stellen das Parkett aufgequollen ist. Ihr Vermieter verlangt nun Schadenersatz, den ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse für sie prüft.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Sachschaden, der entsteht durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
Was bedeutet das konkret?
Manche Schäden entstehen nicht durch ein einzelnes Ereignis, sondern nach und nach – etwa weil über längere Zeit Feuchtigkeit, Wärme, Gase, Dämpfe oder Niederschläge auf eine Sache einwirken oder in sie eindringen. Solche schleichenden Sachschäden werden in der Privaten Haftpflichtversicherung als Allmählichkeitsschäden bezeichnet. Der Versicherer hilft dabei, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen; eine dabei entstehende Wertverbesserung wird jedoch angerechnet, und Schäden an der verursachenden Anlage selbst sind nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Was sind Allmählichkeitsschäden?
Das sind Sachschäden, die aufgrund der allmählichen Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub o. Ä.) entstehen. Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen.
Was ersetzt der Versicherer bei einem Allmählichkeitsschaden?
Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Welche Schäden bleiben ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Ist ein durch Feuchtigkeit aufgequollenes Parkett abgedeckt?
Wie im Beispiel von Frau Lüder, bei der über die Zeit Wasser über den Rand der Untertöpfe getreten ist und das Parkett an einigen Stellen aufgequollen ist, prüft die Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse den vom Vermieter verlangten Schadenersatz.