Wer bei der Haftpflichtkasse eine Private Haftpflichtversicherung hat, ist auch bei Schäden aus Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe geschützt: Im Schadenfall verzichtet der Versicherer auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt. Ein Beispiel aus dem Umzugsalltag zeigt, wie die Regulierung greift.
Kommt es im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung durch den Versicherungsnehmer zu einer Schädigung, so gilt aufgrund der Rechtsprechung in der Regel kein Haftungsausschluss für verursachte Schäden, wenn ein Privathaftpficht-Vertrag besteht.
Somit verzichtet die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt.
Beispiel
Lisa bittet ihren Freund Peter, den Versicherungsnehmer, ihr beim Umzug zu helfen. Als Peter den Fernseher nach unten tragen will, verliert er auf der Treppe das Gleichgewicht und lässt das Gerät fallen, um sich selbst abzufangen. Die Haftpflichtkasse übernimmt die Schadenregulierung.
Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt.
Was bedeutet das konkret?
Wer aus Freundschaft, als Nachbar oder gefälligkeitshalber hilft und dabei versehentlich einen Schaden verursacht, muss nicht befürchten, dass die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse die Leistung mit dem Hinweis auf das Gefälligkeitsverhältnis ablehnt. Der Versicherer verzichtet in einem solchen Fall auf diesen Einwand und reguliert den Schaden.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe mitversichert?
Ja. Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse verzichtet im Schadenfall auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt.
Gilt bei einer Gefälligkeitshandlung ein Haftungsausschluss?
Kommt es im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung durch den Versicherungsnehmer zu einer Schädigung, gilt aufgrund der Rechtsprechung in der Regel kein Haftungsausschluss für verursachte Schäden, wenn ein Privathaftpficht-Vertrag besteht.
Was passiert, wenn beim Umzugshelfen etwas kaputtgeht?
Im Beispiel hilft Peter als Versicherungsnehmer seiner Freundin Lisa beim Umzug und lässt auf der Treppe den Fernseher fallen. Die Haftpflichtkasse übernimmt die Schadenregulierung.
Kann der Versicherer die Leistung wegen des Gefälligkeitsverhältnisses verweigern?
Nein. Der Versicherer verzichtet im Schadenfall ausdrücklich auf den Einwand, dass es sich um einen Schaden aus einem Gefälligkeitsverhältnis handelt.