In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Verwendung bestimmter Kraftfahrzeuge mitversichert – etwa langsame Fahrzeuge, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen und Arbeitsmaschinen sowie kurzzeitig über Car-Sharing gemietete Fahrzeuge und die Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwendung folgender Kraftfahrzeuge ist mitversichert:
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
- motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Fahrzeuge ohne Rücksicht auf deren Höchstgeschwindigkeit
- Versichert ist – abweichend von A5-7.8 – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von über kommerzielle Car-Sharing-Anbieter kurzzeitig gemieteten Kraftfahrzeugen.
- aus der Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox. Wandladestationen/Wallboxen sind Anlagen zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inkl. Hybrid). Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wandladestation/Wallbox mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben wird. Die Installation durch einen Fachbetrieb ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Beispiel
Beim Rasenmähen beschädigt Herr Neuner mit seinem Aufsitzrasenmäher den Pkw seines Nachbarn. Seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse reguliert berechtigte Reparaturkostenansprüche des Nachbarn.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen:
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn Sie mit bestimmten motorbetriebenen Fahrzeugen oder Geräten anderen einen Schaden zufügen, springt die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ein. Das betrifft zum Beispiel besonders langsame Fahrzeuge, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen oder Arbeitsmaschinen, aber auch kurzzeitig über kommerzielle Car-Sharing-Anbieter gemietete Autos sowie den Betrieb einer Wallbox für Elektrofahrzeuge. Damit der Schutz für die Wallbox greift, muss diese von einem Fachbetrieb installiert sein und darf nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Häufige Fragen
Welche Kraftfahrzeuge sind über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Verwendung von Kraftfahrzeugen bis 6 km/h, von motorgetriebenen Kinderfahrzeugen, Rollstühlen, Aufsitzrasenmähern, Golfwagen und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h sowie von Fahrzeugen, die auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren – ohne Rücksicht auf deren Höchstgeschwindigkeit.
Sind Schäden an einem über Car-Sharing gemieteten Auto versichert?
Ja. Abweichend von A5-7.8 ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von Kraftfahrzeugen mitversichert, die über kommerzielle Car-Sharing-Anbieter kurzzeitig gemietet wurden.
Ist meine Wallbox über die Private Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inkl. Hybrid). Voraussetzung ist die Installation durch einen Fachbetrieb.
Wann besteht kein Versicherungsschutz für die Wallbox?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wandladestation/Wallbox mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben wird.
Zahlt die Versicherung, wenn ich mit dem Aufsitzrasenmäher ein fremdes Auto beschädige?
Ja. Beschädigt man mit dem Aufsitzrasenmäher den Pkw eines Nachbarn, reguliert die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse berechtigte Reparaturkostenansprüche.