Mit der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs mitversichert – wer als Radfahrer im Straßenverkehr einen Unfall verschuldet, ist so abgesichert. In der Produktlinie PHV Einfach Komplett sind zusätzlich Schäden an gemieteten E-Scootern sowie an geliehenen und gemieteten (Elektro-)Fahrrädern eingeschlossen.
Als Radfahrer haftet der Versicherungsnehmer für durch ihn verschuldete Unfälle im Straßenverkehr. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und dem Gebrauch von Fahrrädern und Elektrofahrrädern (E-Bike und Pedelec) ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.
Mitversichert sind zudem auch in der Produktlinie PHV Einfach Komplett:
- Schäden an gemieteten E-Scootern bis 5.000 EUR bei einem SB von 150 EUR
- Beschädigung, Abhandenkommen, Verlust von gemieteten, geliehenen (Elektro-)Fahrrädern in Höhe von 5.000 EUR
Beispiel
Frau Lohrmann beabsichtigt, mit dem Fahrrad in eine Straße einzubiegen. Durch Unachtsamkeit bringt sie dabei den nachfolgenden Motorradfahrer zu Fall. Beim Sturz erleidet er schwere Verletzungen im Schulter- und Kniebereich, die letztlich zu einer weitgehenden andauernden Einschränkung seiner Mobilität führen. Um die Forderungen nach Schmerzensgeld und möglicherweise einer Invaliditätsrente kümmert sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse.
Was bedeutet das konkret?
Wer mit dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec unterwegs ist und einem anderen Menschen durch ein selbst verschuldetes Missgeschick einen Schaden zufügt, ist über die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse abgesichert. In der Produktlinie PHV Einfach Komplett sind darüber hinaus auch bestimmte Schäden an gemieteten E-Scootern sowie an gemieteten oder geliehenen (Elektro-)Fahrrädern eingeschlossen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Sind Fahrräder und E-Bikes in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Ja. Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und dem Gebrauch von Fahrrädern und Elektrofahrrädern (E-Bike und Pedelec) ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.
Was gilt für gemietete E-Scooter?
In der Produktlinie PHV Einfach Komplett sind Schäden an gemieteten E-Scootern bis 5.000 EUR bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR mitversichert.
Sind geliehene oder gemietete (Elektro-)Fahrräder abgesichert?
In der Produktlinie PHV Einfach Komplett sind Beschädigung, Abhandenkommen und Verlust von gemieteten oder geliehenen (Elektro-)Fahrrädern in Höhe von 5.000 EUR mitversichert.
Was übernimmt die Versicherung bei einem verschuldeten Unfall im Straßenverkehr?
Verschuldet der Versicherungsnehmer als Radfahrer einen Unfall, kümmert sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse um die Forderungen des Geschädigten – wie im Beispiel etwa Schmerzensgeld und möglicherweise eine Invaliditätsrente.