Erhöht sich in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse das versicherte Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen – wobei dieses Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Risikoerhöhung ausgeübt werden muss, sonst erlischt es.
Kündigung bei Erhöhung des versicherten Risikos:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Erlöschen des Kündigungsrechts:
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das abgesicherte Risiko durch neue oder geänderte gesetzliche Regelungen erhöht, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Dafür gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Versicherer muss allerdings zügig handeln: Nutzt er sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, verfällt dieses Recht.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer wegen einer Risikoerhöhung kündigen?
Wenn sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Wodurch kann sich das versicherte Risiko erhöhen?
Durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften.