Bei der Haftpflichtkasse sind in der Privaten Haftpflichtversicherung Betankungsschäden an fremden gemieteten Fahrzeugen mitversichert – etwa wenn versehentlich der falsche Kraftstoff getankt wird. Je nach Produktlinie gelten dabei unterschiedliche Entschädigungsgrenzen, und für dauerhaft überlassene Fahrzeuge greift der Schutz nicht.
Betankungsschäden ab der Produktlinie PHV Einfach Besser:
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen, bis zu einer Höchstersatzleistung von 10.000 EUR mitversichert.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Betankungsschäden im Tarif PHV Einfach Komplett:
Im Tarif PHV Einfach Komplett gilt eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Wer versehentlich den falschen Kraftstoff in ein gemietetes Fahrzeug füllt und dadurch einen Schaden verursacht, ist über die Private Haftpflichtversicherung abgesichert. Wie hoch die Absicherung ausfällt, hängt von der gewählten Produktlinie ab. Für Fahrzeuge, die einem dauerhaft oder regelmäßig zur Verfügung stehen, greift dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Sind Betankungsschäden an gemieteten Fahrzeugen mitversichert?
Ja. Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser sind Schäden an fremden gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit nicht geeigneten Kraftstoffen mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung in der Produktlinie PHV Einfach Besser?
In der Produktlinie PHV Einfach Besser gilt eine Höchstersatzleistung von 10.000 EUR.
Welche Entschädigung gilt im Tarif PHV Einfach Komplett?
Im Tarif PHV Einfach Komplett gilt eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Sind auch dauerhaft überlassene Fahrzeuge abgesichert?
Nein. Für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden, besteht kein Versicherungsschutz.