In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks mitversichert – ein anschauliches Beispiel zeigt, wie der Versicherungsschutz etwa bei einer Tankexplosion mit Waldbrandfolgen greift.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks mitversichert.
Beispiel
Der Flüssiggastank von Familie Krause explodiert mit einem riesigen Feuerball. Dabei kommt es zu einer Brandausbreitung auf den direkt angrenzenden Wald. Die Gemeinde fordert die Begleichung der Kosten für die Behebung der Waldbrandschäden und die Wiederaufforstung von dem Versicherungsnehmer. Dessen Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse gewährt Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Flüssiggastank besitzt, kann als dessen Inhaber gesetzlich haftbar gemacht werden, wenn durch den Tank ein Schaden entsteht. Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schließt diese gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks in den Versicherungsschutz mit ein. Das Beispiel mit der Tankexplosion und dem Waldbrand veranschaulicht, wie ein solcher Fall abgesichert sein kann.
Häufige Fragen
Ist die Haftpflicht als Inhaber eines Flüssiggastanks mitversichert?
Ja. In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks mitversichert.
Welche Art von Tanks ist gemeint?
Gemeint sind Flüssiggastanks, für die man als Inhaber gesetzlich haftbar sein kann.
Ein Beispiel: Der Tank explodiert und verursacht einen Waldbrand – besteht Versicherungsschutz?
Ja. Wenn ein Flüssiggastank explodiert und sich ein Brand auf den angrenzenden Wald ausbreitet, gewährt die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse Versicherungsschutz – etwa für die von der Gemeinde geforderten Kosten zur Behebung der Waldbrandschäden und zur Wiederaufforstung.
Wer gilt in diesem Zusammenhang als versicherte Person?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks. Im Beispiel gewährt die Privathaftpflicht-Versicherung dem Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz.