Mit der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse sind Sie auch als Inhaber – etwa Mieter oder Eigentümer – von Wohnungen, einem Einfamilienhaus, einer Ferienwohnung oder unbebauten Grundstücken abgesichert. Anhand praxisnaher Beispiele erfahren Sie, wann der Schutz greift, etwa bei einem herabfallenden Blumenkasten, bei verletzter Streupflicht oder bei Schäden durch vermietete Räume.
Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse umfasst auch die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber (z. B. Mieter, Eigentümer):
- einer oder mehrerer Wohnungen innerhalb Europas
- eines Einfamilienhauses im Inland (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer)
- einer Ferienwohnung, eines Ferien- oder Wochenendhauses in Europa
- unbebauter Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm (inklusive der Verpachtung); bzw. bis 20.000 qm Gesamtfläche & 20 qm Gebäude in den Tarifen Einfach Besser und Einfach Komplett.
oder die Vermietung von im Inland gelegenen Eigentumswohnungen.
Beispiel 1
Der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten auf dem Balkon von Frau Hofmann löst sich vom Geländer und beschädigt ein darunter geparktes Auto. Ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse begleicht den Schaden.
Beispiel 2
Herr Paul ist Mieter eines Einfamilienhauses. Per Mietvertrag wurde ihm auch die Streu- und Reinigungspflicht übertragen. Eines Morgens wird er durch einen Nachbarn unsanft geweckt, der auf dem Glatteis vor dem Haus gestürzt ist und sich dabei verletzt hat. Die Krankenkasse des Geschädigten fordert Regress von Herrn Paul, da er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Er muss, dank seiner Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse, nicht selbst für die entstehenden Kosten aufkommen.
Beispiel 3
Einige der von Herrn Mai in der von ihm vermieteten Einliegerwohnung angebrachten Deckenplatten fallen herunter. Sie verletzen den Mieter und beschädigen außerdem einen Glastisch und den Fernseher des Mieters. Die Privathaftpflicht-Versicherung von Herrn Mai bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die Ansprüche des geschädigten Mieters.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse deckt nicht nur Alltagsrisiken ab, sondern auch die Verantwortung, die Sie als Bewohner oder Eigentümer bestimmter Immobilien und Grundstücke tragen. Wenn Sie eine Wohnung, ein Einfamilienhaus, eine Ferienunterkunft oder ein unbebautes Grundstück nutzen, sind Sie damit für Schäden abgesichert, die anderen aus Ihrer Rolle als Inhaber entstehen können. Die Beispiele zeigen typische Situationen – etwa einen herabfallenden Blumenkasten, eine vernachlässigte Streupflicht oder Schäden in vermieteten Räumen.
Häufige Fragen
Bin ich als Mieter über die Privathaftpflicht der Haftpflichtkasse abgesichert?
Ja. Die Versicherung umfasst die Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber – zum Beispiel als Mieter – unter anderem einer oder mehrerer Wohnungen innerhalb Europas sowie eines Einfamilienhauses im Inland.
Sind auch Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser mitversichert?
Ja. Die Haftpflicht als Inhaber einer Ferienwohnung, eines Ferien- oder Wochenendhauses in Europa ist eingeschlossen.
Bis zu welcher Größe sind unbebaute Grundstücke mitversichert?
Unbebaute Grundstücke sind bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 qm (inklusive der Verpachtung) mitversichert. In den Tarifen Einfach Besser und Einfach Komplett gilt dies bis 20.000 qm Gesamtfläche & 20 qm Gebäude.
Greift der Schutz auch bei der Vermietung von Eigentumswohnungen?
Ja. Die Versicherung umfasst auch die Vermietung von im Inland gelegenen Eigentumswohnungen.
Was passiert, wenn ich als Mieter die Streupflicht verletze?
Wurde Ihnen im Mietvertrag die Streu- und Reinigungspflicht übertragen und stürzt jemand aufgrund von Glatteis, greift die Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse – wie im Beispiel von Herrn Paul, dessen Kosten aus dem Regress der Krankenkasse übernommen werden.