Bei der Haftpflichtkasse ist in der Privaten Haftpflichtversicherung auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika oder Ferienjobs mitversichert – ein anschauliches Beispiel zeigt, wie der Schutz für Kinder während eines Praktikums in der Praxis greift.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika oder Ferienjobs mitversichert. Der Ausschluss beruflicher oder betrieblicher Tätigkeiten bleibt bestehen.
Beispiel:
Die Tochter des Versicherungsnehmers Herr Bach absolviert ein Berufspraktikum. Durch eine nicht ausreichend gelöschte Zigarette setzt sie versehentlich den Mülleimer im Pausenraum in Brand. Der Schaden wird glücklicherweise schnell entdeckt, für die Rußschäden muss sie dennoch einstehen. Die Privathaftpflicht-Versicherung ihres Vaters bei der Haftpflichtkasse bietet hierfür Deckung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Kinder ein Betriebspraktikum machen oder einen Ferienjob annehmen, kann es passieren, dass sie dabei versehentlich einen Schaden verursachen. Für solche Fälle greift die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse, da die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Praktika und Ferienjobs mitversichert ist. Reine berufliche oder betriebliche Tätigkeiten bleiben davon jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden während eines Betriebspraktikums mitversichert?
Ja. In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika mitversichert.
Gilt der Schutz auch bei einem Ferienjob?
Ja. Auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Ferienjobs ist in der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.
Sind berufliche oder betriebliche Tätigkeiten ebenfalls abgedeckt?
Nein. Der Ausschluss beruflicher oder betrieblicher Tätigkeiten bleibt bestehen.
Was zeigt das Beispiel mit der Tochter von Herrn Bach?
Die Tochter absolviert ein Berufspraktikum und setzt durch eine nicht ausreichend gelöschte Zigarette versehentlich den Mülleimer im Pausenraum in Brand. Für die Rußschäden muss sie einstehen, und die Privathaftpflicht-Versicherung ihres Vaters bei der Haftpflichtkasse bietet hierfür Deckung.