Mit einer Selbstbeteiligung in der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse tragen Sie Kleinschäden bis 125 EUR selbst und sichern sich dafür Preisnachlässe von bis zu 45 %. Der Abwehranspruch bei unberechtigten Forderungen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen.
Eine Haftpflichtversicherung schützt vor allem gegen finanzielle Risiken, die durch Extremschäden entstehen können. Kleinere Missgeschicke könnten dagegen oftmals unkompliziert aus eigener Tasche bezahlt werden.
Mit Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (SB) gilt:
- Der Versicherungsnehmer bezahlt Kleinschäden bis 125 EUR selbst.
- Er profitiert dafür von Preisnachlässen von bis zu 45 %.
Der Abwehranspruch gilt – dessen ungeachtet – uneingeschränkt und wird nicht durch eine SB ausgeschlossen. Die Haftpflichtkasse betreibt die Abwehr von nicht gerechtfertigten Schadenersatzforderungen, auch wenn der Schaden innerhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.
Beispiel
Herr Brauns hat eine generelle Selbstbeteiligung von 125 EUR bei seiner Privathaftpflicht abgeschlossen. Der Nachbar verlangt aufgrund eines Schadenereignisses Schadenersatz in Höhe von 100 EUR.
Herr Brauns bestreitet entschieden, für den Schaden verantwortlich zu sein, und erwartet von der Haftpflichtkasse die Abwehr des Anspruchs. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kümmert sich darum.
Was bedeutet das konkret?
Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt kleinere Schäden bis zu einem festgelegten Betrag selbst und zahlt im Gegenzug einen geringeren Beitrag. Auch bei einem Schaden innerhalb dieser Selbstbeteiligung wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen für Sie ab – Ihr Schutz gegen unbegründete Ansprüche bleibt also vollständig erhalten.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag zahle ich Schäden mit Selbstbeteiligung selbst?
Mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung bezahlt der Versicherungsnehmer Kleinschäden bis 125 EUR selbst.
Welchen Vorteil habe ich von einer Selbstbeteiligung?
Für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung profitiert der Versicherungsnehmer von Preisnachlässen von bis zu 45 %.
Wird der Abwehranspruch durch die Selbstbeteiligung ausgeschlossen?
Nein. Der Abwehranspruch gilt uneingeschränkt und wird nicht durch eine SB ausgeschlossen. Die Haftpflichtkasse wehrt nicht gerechtfertigte Schadenersatzforderungen auch dann ab, wenn der Schaden innerhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.
Was passiert bei einer unberechtigten Forderung unterhalb der Selbstbeteiligung?
Auch wenn der Schaden innerhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt – wie im Beispiel eine Forderung von 100 EUR bei 125 EUR SB – kümmert sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse um die Abwehr des Anspruchs.