Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse schützt Versicherte bei ihrer gesetzlichen Haftpflicht als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens – ausdrücklich auch bei Haftpflichtansprüchen wegen Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen, etwa im Streit um eine Internet-Adresse.
Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für seine gesetzliche Haftpflicht als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens. Hierzu zählt die Haftpflichtkasse auch mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.
Beispiel:
Herr Uhlmann legt sich als Privatmann eine Internet-Adresse zu. Ein überregional bekanntes Unternehmen beansprucht den Domain-Namen für sich und stellt gegenüber Herrn Uhlmann Schadenersatzansprüche. Seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse bietet hierfür Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse springt ein, wenn Sie als Privatperson für einen Schaden haftbar gemacht werden. Dazu gehören auch Fälle, in denen es um die Verletzung von Persönlichkeits- oder Namensrechten geht – zum Beispiel, wenn ein anderer wegen einer von Ihnen privat genutzten Internet-Adresse Ansprüche gegen Sie stellt. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen mitversichert?
Ja. Die Haftpflichtkasse zählt mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen zur gesetzlichen Haftpflicht als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Für welche Haftpflicht gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherten als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens.
Bin ich bei einem Streit um eine privat genutzte Internet-Adresse abgesichert?
Ja. Wenn ein Unternehmen den Domain-Namen für sich beansprucht und gegen den privaten Nutzer Schadenersatzansprüche stellt, bietet die Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse hierfür Versicherungsschutz.
Gilt der Schutz auch, wenn ich die Internet-Adresse als Privatmann angelegt habe?
Ja. Im genannten Beispiel legt sich Herr Uhlmann die Internet-Adresse als Privatmann zu, und seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse bietet dafür Versicherungsschutz.